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Hochzeit: Umweltministerin Barbara Hendricks heiratet Lebenspartnerin

Hochzeit

Umweltministerin Barbara Hendricks heiratet Lebenspartnerin

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    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat am Montag ihre Lebenspartnerin geheiratet.
    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat am Montag ihre Lebenspartnerin geheiratet. Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) /Archiv

    "Wir haben am Montag in Kleve geheiratet", sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gegenüber der Rheinischen Post. Sie hat ihrer Lebenspartnerin Valérie Vauzanges das Ja-Wort gegeben. Kurz nach dem Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle hatte Hendricks Vauzanges öffentlich einen Heiratsantrag gemacht.

    Hochzeit von Barbara Hendricks: Outing 2013

    Die beiden würden sich bereits seit fast 20 Jahren kennen, gab die Ministerin Anfang 2016 in der Bunten bekannt. Geoutet hatte sie sich in einem Interview Ende 2013. Damals sagte Hendricks beiläufig, dass sie mit ihrer Lebenspartnerin Silvester feiern werde. Vauzanges, die auch die die französische Staatsbürgerschaft besitze, sei Lehrerin und neun Jahre jünger als die Ministerin. "Über gemeinsame Freunde haben wir uns kennengelernt, sie hat teilweise im Bundestag gearbeitet. Es war eine Liebe, die sich langsam entwickelt hat."

    Ihr Outing begründete Hendricks mit der Hoffnung, dass ihre Entscheidung dazu beiträgt, lesbische Frauen selbstbewusster zu machen. Immer wieder hatte sich die Politikerin auch für Rechte von Lesben und Schwulen eingesetzt.

    Ehe für alle seit dem 1. Oktober

    Die bundesweit erste gleichgeschlechtliche Ehe ist 1. Oktober in Berlin geschlossen worden. Das Paar Karl Kreile und Bodo Mende wurde im Rathaus Schöneberg getraut. Damit wurde die Ehe für alle eingeläutet, die der Bundestag im Sommer beschlossen hatte. Schwule und lesbische Paare können nun wie heterosexuelle Paare mit allen Rechten und Pflichten heiraten.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es jetzt: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Verheiratete Schwule und Lesben haben dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Eheleute. Dafür hatten sich Schwule und Lesben jahrzehntelang gegen große Widerstände eingesetzt. dpa/AZ

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