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Influencerin: Bonnie Strange zu 10.000 Schmerzensgeld verurteilt

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Bonnie Strange zu 10.000 Schmerzensgeld verurteilt

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    Bonnie Strange muss einem Modeverkäufer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bezahlen.
    Bonnie Strange muss einem Modeverkäufer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bezahlen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Bonnie Strange muss ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bezahlen. Ausschlaggebend seien der stark beleidigende Charakter ihrer Äußerungen und die Verbreitung mehrerer Videos in der Social-Media-App Snapchat gewesen, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung des Landgerichts Düsseldorf. Außerdem hätten sich die Videos, in denen sie den Verkäufer unter anderem als "Arschloch" bezeichnet hatte, aufgrund ihrer Bekanntheit stark verbreitet.

    Zur Urteilsverkündung waren weder die Klägerseite noch Bonnie Strange oder ihr Anwalt erschienen. Der Anwalt des Verkäufers hatte in der Klageschrift 20.000 Euro gefordert. Das Gericht entschied sich jedoch für die Hälfte, da die hochgeladenen Videos durch die Schnelllebigkeit der sozialen Medien rasch an öffentlichem Interesse verloren hätten.

    Bonnie Strange ist auf Social Media ein Star

    Moderatorin, Bloggerin, Influencerin, Model - Bonnie Strange, alias Jana W., zählt zur deutschen Social-Media-Prominenz. Im Dezember 2017 war sie nach eigener Darstellung mit ihrer Freundin in Berlin shoppen. In einem Modegeschäft soll sie Kleidungsstücke, die ihr gefielen, auf den Boden gelegt haben. Ein Verkäufer hatte sie aufgefordert, die Sachen aufzuheben, woraufhin das Model ihn beleidigt haben soll. Der Streit eskalierte und Bonnie Strange wurde aus dem Geschäft geworfen. Draußen filmte sie die Szene während sie den Mann beleidigte. In den sozialen Medien soll sie ihre Fan-Schar nach dem Vorfall zudem aufgefordert haben: "Macht ihn fertig." (dpa/AZ)

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