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Mülheim an der Ruhr: Frau vergewaltigt: Familie des Tatverdächtigen (14) droht Abschiebung

Mülheim an der Ruhr

Frau vergewaltigt: Familie des Tatverdächtigen (14) droht Abschiebung

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    Drei 14-Jährige und die beiden Zwölfjährigen stehen im Verdacht, im Juli in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau in diesem Waldstück vergewaltigt zu haben.
    Drei 14-Jährige und die beiden Zwölfjährigen stehen im Verdacht, im Juli in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau in diesem Waldstück vergewaltigt zu haben. Foto: Roland Weihrauch, dpa (Archiv)

    Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim an der Ruhr droht der Familie eines Tatverdächtigen nun doch die Abschiebung nach Bulgarien. Es handelt sich um die Familie des 14-jährigen Hauptverdächtigen, der in Untersuchungshaft sitzt, wie Stadtsprecher Volker Wiebels am Montag sagte. Insgesamt wird gegen drei 14-Jährige ermittelt. Sie stehen im Verdacht, die Frau am 5. Juli abends in einem Wald vergewaltigt zu haben.

    Vater des mutmaßlichen Vergewaltigers legte wohl gefälschten Arbeitsvertrag vor

    Die drei Tatverdächtigen sind laut Polizei bulgarische Staatsbürger. Die Stadt hatte überprüft, ob ihre Familien über ein eigenes Einkommen verfügen, wonach sie laut Wiebels spätestens fünf Jahre nach ihrem Kommen verpflichtet sind. In allen drei Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen, wobei der Vater des 14-Jährigen seinerzeit einen druckfrischen Arbeitsvertrag vorlegte. Als die Stadt einen Monat später bei dem angegebenen Arbeitgeber nachfragte, habe dieser gesagt: "Den Mann kenne ich überhaupt nicht."

    Noch bis Ende der Woche laufe nun eine Anhörungsfrist, in der der Familienvater sich zu dem Sachverhalt äußern könne, so Wiebels. "Gibt es keine positive Rückmeldung, werden wir Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit einleiten", sagte der Stadtsprecher weiter. Der Mann und seine Familie würden dann aufgefordert, freiwillig auszureisen, ansonsten drohe die Abschiebung. Der Stadtsprecher sagte, dass gegen eine Abschiebeandrohung eine Klage möglich sei. Zuvor hatte die WAZberichtet. (dpa)

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