Geschlagen, getreten und dann erwürgt - nach dem Tod eines grausam misshandelten Fünfjährigen bleibt es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe für seinen Stiefvater. Zu dieser Entscheidung kam am Freitag das Landgericht Mönchengladbach, das den Fall zum dritten Mal verhandelt hatte, wie ein Sprecher mitteilte. Die Tat sei erneut als Totschlag in einem besonders schweren Fall gewertet worden.
Im Oktober 2016 tötete der Mann den Fünfjährigen
Der heute 30-Jährige war 2017 das erste Mal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach einer Teil-Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof folgte eine zweite Entscheidung über das Strafmaß - es lautete erneut lebenslänglich. Nach der erneuten Revision mussten die Richter nun abermals darüber entscheiden. Der Mann hatte den Jungen im Oktober 2016 durch Schläge und Tritte im Kinderzimmer innerlich sehr schwer verletzt und schließlich erwürgt. (dpa)
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