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Urteil in Stuttgart: Kein Mord: Junger Raser zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt

Urteil in Stuttgart

Kein Mord: Junger Raser zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt

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    Der Angeklagte im Prozess nach dem tödlichem Unfall wird in einem Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart an seinen Platz geführt.
    Der Angeklagte im Prozess nach dem tödlichem Unfall wird in einem Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart an seinen Platz geführt. Foto: Marijan Murat, dpa

    Der Satz, auf den alle gewartet haben, fällt am Freitag ganz am Anfang, gleich nachdem Richterin Cornelie Eßlinger-Graf am Stuttgarter Landgericht das Strafmaß von fünf Jahren Jugendstrafe gegen Mert T. verkündet hat: „Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen“, sagt sie.

    Sind Raser Mörder? Diese Frage stand von Anfang an über dem Prozess gegen den heute 21-jährigen Mert T., der in der Nacht des 6. März dieses Jahres in der Stuttgarter Innenstadt mit einem geliehenen 550-PS-Jaguar einen verheerenden Unfall produzierte, bei dem zwei unbeteiligte junge Menschen im Wrack ihres in einer Ausfahrt wartenden Kleinwagens starben. Riccardo K., 25, und Jaqueline B., 22, waren sofort tot, gerammt mit Tempo 100.

    Noch fünf Sekunden vorher war das Gaspedal des Jaguars voll durchgedrückt, mindestens 163 km/h, in einer Wohn- und Geschäftsstraße, in der Tempo 50 vorgeschrieben ist. „Es steht außer Frage, dass der Tod der beiden Menschen eine Folge Ihres Fehlverhaltens ist. Der Unfall beruht auf nichts anderem als dieser hirnlosen Raserei“, sagt die Richterin. Die moralische Frage, ob Mord oder nicht, hatte das Gericht aber nicht zu beantworten, sagt die Richterin, „sie ist auch nur begrenzt geeignet, diese Tragödie aufzuarbeiten“.

    Vor dem Crash war der Raser 165 km/h schnell

    Und so kommt wohl erstmals in Deutschland eine Verurteilung nach Absatz fünf des seit 2017 neuen Raserparagrafen 315d im Strafgesetzbuch zur Anwendung, der illegale Autorennen und deren Folgen fast ebenso hart bestrafen kann wie einen Mord. Vier Jahre lang wird Mert T. zudem der Führerschein entzogen, die Frist beginnt, sobald er nicht mehr in Haft ist. Dass er wieder fahren darf, liegt daran, dass Mert T. bislang unauffällig war – Führerschein mit 17, Probezeit anstandslos absolviert, kein Eintrag ins Fahrregister, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. „Sie sind niemand, der sich generell nicht an Regeln hält“, sagt die Richterin.

    Das Bild, das das Gericht von Mert T. schildert, ist ein zwiespältiges. Hier ein unauffälliger, aber völlig unselbstständiger junger Mann aus wirtschaftlich und familiär geordneten Verhältnissen, der Schule und Ausbildung mit großem Fleiß absolviert. Ein Nesthäkchen, das abends von der Mutter noch wie ein Kind zu Bett gebracht wird, seine Freundin verschweigt und eine „fast problematisch enge Bindung“ zur Mutter hat, wie die Richterin sagt. Der Gutachter bescheinigt ihm, nicht über den Entwicklungsstand eines 12- bis 16-Jährigen hinaus gekommen zu sein.

    Staatsanwaltschaft forderte Haft wegen Mordes

    Und dort ein Autonarr, der von schnellen, teuren Fahrzeugen schwärmt, im Wahn, ein 550-PS-Auto auch dank der Sicherheitssysteme jederzeit beherrschen zu können. Der sich Sportwagen ausleiht, um vor seinen Kumpels mit seinen vermeintlichen Fahrfähigkeiten anzugeben – „ein Motiv, an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten“, sagt die Richterin. Am Unfalltag filmt sich Mert T. in dem geliehenen Jaguar auf der Autobahn bei Stuttgart, der Tacho zeigt 270 km/h, Mert T. hat eine Hand am Steuer. Zahlreiche Instagram-Storys und Videos seiner Freunde dokumentieren einen „riskanten, rücksichtslosen, gewollt gefährlichen Fahrstil in völliger Überschätzung“, wie die Richterin formuliert. Die Beifahrer hätten den damals 20-Jährigen noch durch ihr unkritisches Verhalten gestärkt. „Keiner hat gesagt: Du bist wahnsinnig, lass mich sofort aussteigen“, sagt die Richterin.

    Mert T. sei aber klar gewesen, dass andere durch seine Fahrweise zu Schaden kommen könnten, selbst, wenn er das nicht gewollt habe. „Sie wussten das, aber es war Ihnen egal“, sagt die Richterin. Die Haftstrafe, nach Jugendstrafrecht verhängt, diene als Sühne, nicht als Abschreckung.

    Die zwei Autos stehen nach dem Zusammenprall am Straßenrand. Bei dem Crash in Stuttgart kamen zwei Menschen ums Leben.
    Die zwei Autos stehen nach dem Zusammenprall am Straßenrand. Bei dem Crash in Stuttgart kamen zwei Menschen ums Leben. Foto: Kohls/SDMG, dpa

    „Das funktioniert in dieser Szene wohl auch nicht“, sagt die Richterin mit leichter Resignation. Mert T., der nach acht Monaten Untersuchungshaft depressiv ist und in Haft überwacht wird, brauche eine Therapie und eine stabile pädagogische Betreuung, der Erziehungsbedarf sei hoch. „Aber das kann der Vollzug leisten“, sagt die Richterin. Mert T.’s Verteidiger ist davon nicht überzeugt.

    Das Urteil ist verkündet, da bahnt sich die Mutter des getöteten Riccardo K. energisch ihren Weg hin zu Mert T., der sich gerade mit hängendem Kopf von einem Justizbeamten Handschellen anlegen lässt. Sie redet kurz und heftig auf ihn ein, bis Justizbeamte sie sanft wegdrängen. Mert T. hebt den Kopf nicht. Es seien keine versöhnlichen Worte gewesen, sagt später sein Verteidiger. Und Mert T. trage schwer an seiner Verantwortung.

    Lesen Sie dazu auch: Tödlicher Unfall mit 550-PS-Jaguar: Wann sind Raser Mörder? (Plus+)

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