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  3. "Keks-Prozess": 52-jähriger "Plätzchendieb" wird freigesprochen

"Keks-Prozess"
28.02.2012

52-jähriger "Plätzchendieb" wird freigesprochen

Dem Polit-Aktivisten Karsten Hilsen war vorgeworfen worden, Kekse im Sommer 2010 aus der Mülltonne einer Großbäckerei an sich genommen und dabei Hausfriedensbruch begangen zu haben.
Foto: dpa

Im "Keks-Prozess" hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen. Der Mann war auf dem Gelände einer Großbäckerei mit abgelaufenen Plätzchen im Gepäck gestellt worden.

Urteil im sogenannten "Keks-Prozess": Vor dem Landgericht Lüneburg ist der angeklagte Karsten Hilsen am Montag freigesprochen worden. Dem 52-Jährigen Polit-Aktivisten war vorgeworfen worden, im Sommer 2010 Kekse aus der Mülltonne einer Großbäckerei an sich genommen und dabei Hausfriedensbruch begangen zu haben.

"Keks-Prozess" hatte für großes Medieninteresse gesorgt

Im Vordergrund stand dabei nicht die Frage, ob das "Containern" genannte Entnehmen abgelaufener Lebensmittel aus dem Abfall legal ist. Der Prozess hatte für ein großes Medieninteresse gesorgt. Das Urteil wurde überraschend verkündet. Prozessbeobachter hatten mit weiteren Verhandlungstagen gerechnet.

"Ich bin geplättet. Ich kann es kaum fassen", sagte Hilsen nach der Verkündung des Urteils. Auch seine Nachbarin, die auf demselben Wagenplatz in Lüneburg lebt, zeigte sich erleichtert. "Das Verfahren hat unserem Protest gegen die Wegwerfgesellschaft Öffentlichkeit geschaffen", sagte Cécile Lecomte. Hilsen und seine Mitstreiter wollen weiterhin "containern" gehen und damit gegen die Wegwerfgesellschaft protestieren.

Ein Eimer vollmit abgelaufenen Keksen

Wachmänner hatten den Polit-Aktivisten im August 2010 in der Nähe des Bäckereigeländes mit einem Eimer abgelaufener Kekse gestellt. Er soll das Backwerk aus einem Müllcontainer eines eingezäunten Bäckereigeländes genommen haben.

Nach der Vernehmung von sechs Zeugen hatte das Gericht nun Zweifel, ob Hilsen das Gelände betreten habe. Zuletzt hatte der Inhaber des Konditorei-Betriebes erklärt, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei.

Hilsen lehnte Geständnis ab

Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, das Berufungsverfahren gegen den 52-Jährigen einzustellen, wenn sich der Polit-Aktivist geständig zeigen würde. Das lehnte Hilsen jedoch ab, sein Verteidiger forderte eine Einstellung. Das Amtsgericht Lüneburg hatte ihn in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 125 Euro verurteilt. Dagegen war er in Berufung gegangen. dpa

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