
20-Jähriger soll 200.000 Euro für eine Facebook-Party zahlen

Diese Facebook-Party könnte richtig teuer werden: Ein 20-jähriger Lehrling muss womöglich für einen Polizeieinsatz in Konstanz zahlen.
Viel Wirbel um eine Party: Matthias L., der über Facebook ein Fest mit tausenden Gästen organisieren wollte, muss angeblich mit Kosten in Höhe von rund 200.000 Euro rechnen. Die Bild am Sonntag hatte berichtet, der 20-jährige Lehrling müsse nun die Zeche für die Party zahlen. Aber: Er hat noch keine Rechnung über eine konkrete Summe erhalten. Denn die Stadt Konstanz hat noch keine Zahlungsaufforderung verschickt.
Von 2500 angemeldeten Gästen kamen nur 30 Besucher
„Die Stadt ist noch in der Prüfungsphase, welche Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können“, sagt Pressesprecher Ulrich Hilser. Konstanz hatte die Facebook-Party im Strandbad Hörnle Anfang Juli verboten, nachdem über das soziale Netzwerk rund 12.000 Einladungen verschickt worden waren und sich bereits 2500 Menschen angemeldet hatten. Der Grund für das Verbot: „Insbesondere im Bereich des Freibad Horn wären größere Schäden durch Glasscherben zu befürchten“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Die Maßnahmen seien nötig, „um die Gesundheit unserer Besucher und Mitbürger zu gewährleisten“.
Die Polizei sperrte daraufhin das gesamte Areal ab. Darunter hatte auch das Restaurant mit Kiosk zu leiden. „Wir rechnen mit einem Verdienstausfall in der Größenordnung von 15000 bis 17000 Euro“, sagt Betreiber Tino Schumann.
Eine übertriebene Reaktion der Stadt und Polizei? „280 Mann im Einsatz finde ich nicht unverhältnismäßig“, sagt Michael Aschenbrenner, Pressesprecher der Polizeidirektion Konstanz. Dass von den angekündigten 2500 Gästen lediglich 30 aufgetaucht sind, sei unerheblich. „Das war keine Anzahl, die besorgniserregend war. Aber wir müssen schließlich gewappnet sein“, erklärt Aschenbrenner. Was passieren könne, wenn eine solche Veranstaltung aus dem Ruder läuft, habe unter anderem die Facebook-Party in Backnang gezeigt.
Dort wurde die Veranstaltung verboten, nachdem sich 22500 Menschen angemeldet hatten. Davon kamen zwar „nur“ 1000, doch diese verursachten einen Schaden in Höhe von 140000 Euro. „Das zeigt, dass unsere Reaktion nicht überzogen war“, erklärt Aschenbrenner den Großeinsatz. Die Personalkosten für ein solches Aufgebot könnten durchaus im sechsstelligen Betrag liegen, sagt er.
Doch in dem Konstanzer Fall werde noch ermittelt. Das Bußgeldverfahren sei noch nicht abgeschlossen, ebenso die Prüfung für den Kostenbescheid. Möglicherweise könnte das Ergebnis lauten, dass gar keine Nachforderung erfolgt.
Noch ist also gar nicht klar, ob Matthias L. überhaupt eine Rechnung erhält. Auch juristisch ist die Sachlage höchst umstritten, zumal hier nicht das Strafrecht, sondern das Polizeirecht maßgeblich ist. Es handle sich um eine Wertungsentscheidung, inwiefern der Verursacher der polizeilichen Gefahr – also der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit – für die Kosten verantwortlich gemacht werden könne, ergab eine Anfrage am rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Konstanz. Matthias L. sei zwar als Fest-Initiator bekannt. Aber er stehe am hinteren Ende einer langen Kausalkette: Party-Aufruf, Zusagen, Verbot der Stadt, Großeinsatz der Polizei, Platzverweise.
Ob die Kosten tatsächlich dem Verursacher angelastet werden könnten und ob diese verhältnismäßig seien – all diese Fragen seien noch nicht abschließend beantwortet, erklärt ein Verwaltungsrechtler. Der Spaß hat für Matthias L. schon lange aufgehört. Sollte die Stadt auf die Zahlung bestehen und der Lehrling dagegen klagen, muss der Verwaltungsgerichtshof den Fall klären. Und damit auch, wer die Kosten in sechsstelliger Höhe übernimmt, mit denen man ein tolles Fest hätte feiern können.
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