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Krankenkassen: Seit 1. Januar Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gesundheitskarte

Krankenkassen

Seit 1. Januar Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gesundheitskarte

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    Seit dem 1.1.2014 gilt die neue elektronische Gesundheitskarte.
    Seit dem 1.1.2014 gilt die neue elektronische Gesundheitskarte. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv (dpa)

    Seit dem gestrigen Mittwoch ist sie Pflicht: Die neue elektronische Gesundheitskarte mit dem Lichtbild des Versicherten hat zum Jahreswechsel die alte Krankenversichertenkarte abgelöst. Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hin. Wer die elektronische Karte (eGk) noch nicht hat, werde aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings müsse der Versicherte innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Andernfalls könne der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen.

    Das Gesundheitssystem in Deutschland

    Die Beteiligten im deutschen Gesundheitsystem lassen sich in fünf Kategorien aufteilen:

    Die Leistungsempfänger, also Patienten, die Leistungserbringer (Ärzte, Pflegeberufe), Leistungsfinanzierer (Selbstzahler, Arbeitgeber), die Leistungsfinanzierer (Krankenkasse) und der Staat.

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Staat zahlen regelmäßig Beiträge in die Krankenkassen ein ...

    ... welche wiederum im Krankheitsfall an die Versicherten ausgeschüttet werden, um die Behandlungskosten zu decken.

    In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen. Über 75% Prozent der Deutschen sind gesetzlich versichert ...

    ... wohingegen circa zehn Prozent privat versichert sind. 2,3 Prozent der Deutschen sind anderweitig versichert (Zivildienstleistende, Bundeswehr).

    Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich zumindest gesetzlich zu versichern. Private Versicherungen sind nicht verpflichtend und haben teilweise Gewinnerzielungsabsichten.

    Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen AOK, IKK, BKK, DAK und Barmer.

    Private Krankenkassen sind unter anderem Allianz, AXA, DKV, Provinzial, R+V, Victoria und Signal Iduna.

    Im Vergleich mit anderen Staaten lag Deutschland mit seinen Gesundheitsausgaben 2006 auf Rang vier mit Ausgaben von rund 10,6 Prozent des BIP.

    Im Jahr 2007 arbeiteten in Deutschland rund 4,4 Millionen Menschen in der Gesundheitswirtschaft.

    Im Jahr 2012 sollen sich die Reserven der gesetzlichen Krankenkassen auf rund 21,8 Milliarden Euro belaufen.

    Abrechnung über alte Krankenkarte nur bis September

    Vorübergehend könnten Ärzte noch die alte Karte akzeptieren. Dennoch sei es ratsam, sich rasch die neue eGk über die Krankenkasse zu besorgen. Spätestens Ende September werde die Abrechnung über die alte Versichertenkarte nicht mehr möglich sein. Rund 95 Prozent der Versicherten hätten die eGk bereits erhalten. Das sind rund 67 Millionen Menschen.

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gesundheitskarte:

    Wieso wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt?

    Die rot-grüne Regierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder hatte 2003 die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Diese schließt die Einführung der neuen Karte ein. Mit ihr sollen Kosten eingespart werden.

    Welche Daten werden gespeichert?

    Wie auf der alten Karte sind die Stammdaten hinterlegt: Name, Adresse, Geschlecht. Zusätzlich sind die Krankenversicherungsnummer, der Versichertenstatus – Mitglied, Familienversicherter oder Rentner – und der Zuzahlungsstatus gespeichert. Die auffälligste Neuerung ist das Foto auf der Vorderseite.

    Wieso ist auf der Karte ein Foto?

    Das digitale Lichtbild soll vor Missbrauch schützen. Die Ärzte sind angehalten, die Identität des Versicherten anhand des Bildes zu überprüfen. So sollen Kosten, die durch Missbrauch entstehen, eingedämmt werden. Ausgenommen von der Fotopflicht sind Versicherte unter 15 Jahren und Personen, die bei der Erstellung des Fotos nicht mitwirken können wie bettlägerige Patienten.

    Welche Vorteile hat die Karte?

    Neben dem Schutz vor Missbrauch hat die neue Karte einen Zusatznutzen auf der Rückseite. Hier können die Kassen die Europäische Krankenversichertenkarte aufdrucken lassen. So können Versicherte auch im Ausland unbürokratisch medizinische Hilfe bekommen.

    Und in Zukunft?

    Ein Mikroprozessor soll es ermöglichen, sensible Informationen verschlüsselt und geschützt zu speichern. Die Stammdaten können regelmäßig online aktualisiert werden: Beispielsweise muss die Karte dann nach einem Umzug nicht mehr ausgetauscht werden. Ärzte sollen sich über die Gesundheitskarte schneller austauschen können, etwa wenn es um die Übermittlung von Röntgenbildern geht.

    Welche medizinischen Informationen kann die Karte noch enthalten?

    Sie soll auch einmal Notfalldaten wie Allergien, Blutgruppe, Arzneimittel- und Impfdokumentationen, Informationen zur Organspende-Bereitschaft und eine elektronische Patientenakte speichern können. Jedoch ist kein Versicherter verpflichtet, diese freiwilligen Zusatzoptionen auch zu nutzen. Es soll zudem die Möglichkeit geben, freiwillige Angaben wieder löschen zu lassen.

    Wer kann die Daten einsehen?

    Um die Daten lesen zu können, benötigt der Patient eine persönliche Identifikationsnummer, eine PIN. Der behandelnde Arzt benötigt einen sogenannten Heilberufsausweis mit eigener PIN. Erst wenn Karte und Arztausweis im Kartenlesegerät stecken und Versicherter wie Arzt die PIN eingegeben haben, sind die Daten einsehbar.

    Wie sicher sind die Daten?

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland (GKV) betont, dass die Karte den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entspricht. Das

    Was sagen Kritiker?

    Datenschützer sehen die Sicherheit der Karte als nicht nachgewiesen an. Die Aktion „Stoppt die e-Card“ sieht in der Gesundheitskarte den Schlüssel zur „Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen“. Die Aktion wird etwa vom Bayerischen Facharztverband unterstützt. Auch der Deutsche Ärztetag hat sich im vergangenen Jahr deutlich gegen die Karte positioniert.

    Können Versicherte einfach ihre alte Karte behalten?

    Nein. Laut Gesundheitsministerium ist es nicht möglich, die elektronische Gesundheitskarte zu boykottieren, weil der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet hat, die Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.

    Gilt die alte Krankenversichertenkarte noch bis zum Ablaufdatum?

    Nein. Die alten Karten verlieren ihre Gültigkeit zum Jahreswechsel.

    Werden Versicherte ohne Gesundheitskarte behandelt?

    Ein Arzt darf die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen. Es gilt aber das gleiche Prinzip wie bisher bei Kartenverlust: Der Arzt kann verlangen, dass der Patient die Leistung privat bezahlt, wenn innerhalb von zehn Tagen kein Versicherungsnachweis erbracht wird. dpa/AZ

    Infos zur elektronischen Gesundheitskarte

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