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Lebenslang für Sex-Täter wegen Mordversuchs

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Lebenslang für Sex-Täter wegen Mordversuchs

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    Lebenslang für Sex-Täter wegen Mordversuchs
    Lebenslang für Sex-Täter wegen Mordversuchs Foto: DPA

    Das Landgericht Leipzig sprach den 25-Jährigen am Montag schuldig, zwei junge Frauen in Sachsen und Bayern mit Teppichmessern bedroht, in den Kofferraum seines Autos gezerrt und an abgelegenen Orten vergewaltigt zu haben. Ein drittes Opfer hatte sich so gewehrt, dass der Täter es laufen ließ. Eine der vergewaltigten Frauen, eine 18-Jährige, stürzte er zudem von einer Brücke im Landkreis Leipzig in den eiskalten Fluss Mulde. Nach Überzeugung der Kammer habe er gewollt, dass die junge Frau stirbt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Die Verteidigerin kündigte umgehend Revision an.

    Die Serie der Verbrechen hatte am 20. Dezember vergangenen Jahres begonnen. Der bis dahin unbescholtene 25-Jährige entführte das 18 Jahre alte Opfer, vergewaltigte es und stürzte die Frau dann im Dunkeln von der Brücke. Der Mann hatte vor Gericht alle Taten zugegeben, aber vehement bestritten, dass er die 18-Jährige töten wollte. Richter Jagenlauf sagte dagegen, wer jemanden zur Winterszeit in einen Fluss werfe, ohne zu wissen, was das Opfer dort erwartet, nehme den Tod nicht nur billigend in Kauf, sondern beabsichtige diesen sogar. Dass die junge Frau den Sturz körperlich fast unverletzt überstand und sich in ihrer mit Wasser vollgesogenen Winterkleidung aus dem Fluss retten konnte, sei wohl Schutzengeln zu verdanken.

    Das Gericht hielt dem Mann vor, eine "massive kriminelle Energie" an den Tag gelegt zu haben. Nach der ersten Vergewaltigung suchte er sich zwei weitere Opfer. Eine 17-Jährige entkam, eine 16-Jährige verschleppte er an Heiligabend von Regensburg bis nach Österreich, wo er wohnte. Die jungen Frauen, die im Leipziger Landgericht ausgesagt hatten, seien noch immer schwer traumatisiert. Der Angeklagte habe "das Leben von Opfern und Angehörigen zerstört", sagte Jagenlauf. Etwas anderes als lebenslang komme für den 25-Jährigen nicht infrage.

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