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Ulm: Lebenslange Haft für "Blutrache-Mord" an jungem Albaner

Ulm

Lebenslange Haft für "Blutrache-Mord" an jungem Albaner

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    Polizisten fanden die Leiche im Mai 2017 in einem Baggersee.
    Polizisten fanden die Leiche im Mai 2017 in einem Baggersee. Foto: Polizei

    Nach knapp einem Jahr intensiver Beweisaufnahme ist am Mittwoch im Blutracheprozess das Urteil gesprochen worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat einen 37-jährigen Deutschen mit albanischen Wurzeln wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen einen ihn unbekannten 19-jährigen Albaner im April 2017 unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts an einen verschwiegenen Anglersee bei Erbach gelockt und mit acht Hammerschlägen getötet haben.

    Das Opfer stammt einer Familie, an der die albanische Blutrache „Kanun“ seit einigen Jahren vollzogen wird und mittlerweile alle männlichen Mitglieder der Familie, die älter als 18 Jahre sind, ausgelöscht wurden. Diesen Mammutprozess hätte es nicht gegeben, wenn nicht am 19. November 2000 ein Onkel des Erbacher Tatopfers in der nordalbanischen Stadt Erbasan auf offener Straße einen Angehörigen der offensichtlich verfeindeten Familie des Täters erschossen hätte. Der sitzt derzeit seine 25-jährige albanischer Haft ab und trat im Verlauf des Ulmer Prozesses in einem Gerichtssaal in Tirana in den Zeugenstand und belastete über Video den in Ulm Angeklagten schwer. Warum diese Ermordung damals stattfand, ist nicht bekannt. Jedenfalls löste diese Bluttat eine Folge von Rachemorden aus, bei der mittlerweile alle männlichen Mitglieder der Familie M. über 18 Jahren ausgelöscht wurden.

    Erbacher Rachemord-Opfer beantragte in Deutschland Asyl

    Das Erbacher Mordopfer hatte auch in Deutschland keine Chance, seinen Häschern zu entrinnen. Er versteckte sich mit seiner Mutter und dem jüngeren Bruder zunächst neun Jahre in Griechenland und kam dann über Albanien nach Deutschland, wo er Asyl beantragte, aber nicht erhielt. Eine Mitarbeiterin Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sagte per Videoschaltung im Zeugenstand: „Der Antrag wurde abgelehnt, weil es sich bei Blutrache nicht nach unseren Bestimmungen um eine politische Verfolgung durch den Staats handelt.“

    Die Familie fand in Nordrhein-Westfalen Unterkunft. Sehr zum Verdruss der Mutter rutschte ihr Sohn schnell ins dortige Drogenmilieu ab, verdingte sich als Dealer. Ein Straßenverkäufer, mehr nicht, sagte gestern der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, ein Großer auf dem internationalen Drogenmarkt, meinte einer der beiden Verteidiger in seinem Plädoyer. Bei dem Mord sei es schließlich um lukrative Drogengeschäfte gegangen. Beweisanträge der Verteidigung, das zu untermauern, hatte das Schwurgericht in den letzten Prozesstagen nicht mehr zugelassen.

    Einkaufsliste im Baumarkt: Hammer, Plane, Draht und Klebeband

    Bis dahin wurden, so führte das Schwurgericht an, seien in 34 Prozesstagen 60 Zeugen vernommen, 70 Stehordner mit 3000 Aktenblättern durchgearbeitet, hunderttausend Daten gesichtet sowie vier Ordner in albanischer Sprache „mühsam“ durchforscht worden, berichtete der Gerichtsvorsitzende gestern und lobte die aufwendigen Ermittlungen der Kriminalpolizei, die eine 30-köpfige Sonderkommission „See“ gebildet hatte, deren Arbeitsgebiet sich auf ganz Europa erstreckte.

    Der Angeklagte schwieg den gesamten Prozess über und ließ auch bei der Urteilsverkündung nicht äußerlich erkennen, was in ihm vorging. Er hatte den Anwälten gegenüber angeben, eine Einkaufsliste eines rätselhaften „Don“ in einem Göppinger Baumarkt abgearbeitet zu haben: Hammer, Plane, Draht und Klebeband. Diese Sachen sollten etwas mit dem angeblichen Drogenverkauf zu tun haben? Fast genüsslich zerpflückte der Gerichtsvorsitzende das Bemühen der Verteidiger, den Kopf ihres Mandanten aus der Schlinge zu ziehen. Selbst wenn man an diesem Anglersee einen Drogenbunker im großen Stil bauen wollte, ergebe diese Einkaufsliste keinen Sinn.

    Rachemord: Ein Angler entdeckte die Leiche in einem See

    Das Feuchtgebiet eigne sich ohnehin überhaupt nicht, um Drogen zu lagern, und wäre schnell von den Anglern entdeckt worden. So bleibe nur die richtige These, mit diesen Utensilien, einschließlich 20 Kilo Betonsturz, sollte jemand getötet, mit einer Plane umwickelt, verklebt und so im See versenkt werden, dass die Leiche nie mehr auftaucht. Doch im Mai 2017 tauchte das Leichenpaket eben doch auf, ein Angler alarmierte die Polizei und die Ermittlungen in Deutschland und Albanien konnten beginnen. Zehn Sachverständige wurden zum Prozess vorgeladen; die Erkenntnisse, die sie vortrugen, bestätigten die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, dass der jetzt Angeklagte, Kleinunternehmer aus Göppingen, kein unkundiger Gehilfe beim Mordvorhaben, sondern der Täter war, der mit einem geheimnisvollen Albaner namens „Don“ den schrecklichen Mord an einem unschuldigen und ihm unbekannten Menschen verübt hat. Von den Angehörigen der Rachefamilie beauftragt, hatte der Angeklagte mit Hilfe des professionellen Auftragsmörders „Don“ den jungen Mann zu töten. Wie, das blieb den Mördern überlassen.

    Am Endes dieses letzten Prozesstages gab es doch noch einen winzigen Hoffnungsschimmer für das weitere Leben des nicht vorbestraften Angeklagten und seiner Familie, die jeden Verhandlungstag im Gerichtssaal saß: Die Schwurgerichtskammer verneinte eine besondere Schwere der Schuld. Das bedeutet, dass der 37-Jährige bei guter Führung das Gefängnis nach 15 Jahren wieder verlassen kann.

    Experte: Morde aus Rache gehören in Deutschland zur Gesellschaft

    Wie oft in Deutschland albanische "Blutrache" oder auch islamistisch motivierte Morde im Namen einer vermeintlichen Ehre vorkommen, wird in den Statistiken des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erfasst. Derartige Motivlagen sind keine geltende Strafrechtskategorie. Gleichwohl seien solche Verbrechen "fester Bestandteil des Kriminalitätsgeschehens und damit der Gesellschaft in Deutschland", erklärte schon 2010 der damalige BKA-Präsident Jörg Ziercke.

    Bei der Urteilsfindung werde allein deutsches Recht angewandt, sagte vor Beginn des Verfahrens Professor Dietrich Oberwittler vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. "Dass Leute in anderen Rechtsordnungen verwurzelt sind, wird keineswegs als Entschuldigungsgrund anerkannt." Zudem sei die Rechtssprechung bei Morden unter Berufung auf eine wie auch immer geartete "Ehre" tendenziell sogar strenger. Auch in dem Ulmer Prozess betonten Oberstaatsanwalt Christof Lehr und der Vorsitzende Richter die besondere Heimtücke und Skrupellosigkeit des Mordes.  

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will eigenen Angaben zufolge innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie Revision einlegt. (mit dpa)

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