Kaum zu glauben, mit welchen Sachverhalten sich Gerichte beschäftigen müssen. Nicht genug, dass Juristen etwa darüber zu befinden haben, ob die Zweige eines Baums zu weit ins Grundstück des Nachbarn ragen. Der darüber in Rage geratend vor Gericht gerät.
Jäger klagt, weil er auf Elchjagd in Belarus nicht erfolgreich war
Aber der Fall einer Elchjagd in Weißrussland, der nun in Mönchengladbach verhandelt wurde, setzt dem Ganzen eine Krone auf.
Ein Jäger aus Westfalen hatte gegen einen Veranstalter geklagt, weil er meint, dass er nicht – wie vertraglich zugesichert – einen kapitalen Elch vor die Flinte bekommen hatte. Darum forderte er 1500 Euro zurück.
Dazu muss man sagen: Der Mann hatte durchaus einen Elch ins Visier genommen. Aber der sei viel zu klein gewesen. Er habe ihn zudem gar nicht getroffen. Was aber der Darstellung eines Treibers der Jagd widerspricht, der das verendende Tier in einem Sumpf fand.
Veranstalter schickt dem Mann Trophäe zum Beweis nach Hause
Der Gipfel der Geschmacklosigkeit: Der Veranstalter schickte dem Kläger die Jagdtrophäe zu. Dieser lehnte aber ab: Der Elchkopf sei ja gar nicht der „seine“ gewesen.
In welcher Welt lebt dieser Mensch eigentlich? Da fällt einem Erich Honecker ein. Der lebte ja auch in einer eigenen Welt. Und ging noch am Tag vor dem Mauerfall auf die Jagd auf Rothirsche, die er eigens aus Ungarn in seine DDR importieren ließ, damit ihm mehr vor die Flinte kam.
Realitätsverkennung? Das Gericht hat jedenfalls schon verlautbaren lassen, dass die Klage des Mannes keine Chance hat.