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  3. Missbrauchsfall Lügde: Lange Haftstrafen im Lügde-Prozess gefordert

Missbrauchsfall Lügde
16.08.2019

Lange Haftstrafen im Lügde-Prozess gefordert

Aktenordner liegen vor Prozessbeginn auf dem Tisch eines Anwaltes.
Foto: Bernd Thissen, dpa (Symbol)

Das Landgericht Detmold hat die Beweisaufnahme im Missbrauchs-Prozess geschlossen. Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haft und Sicherheitsverwahrung.

Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten lange Haftstrafen und danach Sicherungsverwahrungen gefordert. Bei Andreas V. (56) plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, bei Mario S. (34) für zwölf Jahre und sechs Monate. Die Plädoyers wurden am Freitag vor dem Landgericht Detmold aus Opferschutz-Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. 

Die Staatsanwältinnen Helena Werpup und Jacqueline Kleine-Flaßbeck sagten vor Journalisten, man habe bei den Forderungen die Geständnisse der beiden Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Außerdem seien die Männer nicht vorbestraft. 

Andreas V. aus Lügde und Mario S. aus Steinheim sollen über viele Jahre hinweg auf dem Campingplatz in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Niedersachsen Minderjährige schwer sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben.

Urteil im Lügde-Prozess fällt frühestens im September

Der 56-Jährige Andreas V. ist während des Prozesses am Landgericht Detmold an Gürtelrose erkrankt. Trotz der Virus-Erkrankung hatte er am Donnerstag an der Verhandlung teilgenommen.

Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda hatte daraufhin den Zeitplan geändert und den Kranken am Mittag zurück ins Gefängnis geschickt. Das für Freitag vorgesehene psychiatrische Gutachten zum zweiten Angeklagten Mario S. wurde daraufhin vorgezogen. Eine Fachärztin für Psychiatrie bescheinigte dem 34-Jährigen eine pädophile Störung. Er sei voll schuldfähig, habe wohl einen Hang zu weiteren Taten. Daher sprach sich die Gutachterin am Donnerstag für die Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus Steinheim bei Höxter aus.

Der Prozess wird am 30. August mit den weiteren Plädoyers der 18 Nebenklägervertreter fortgesetzt. Ein Urteil will das Gericht frühestens im September verkünden. Ein genaues Datum hat die Vorsitzende Richterin bislang noch nicht genannt. (dpa)

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