Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Urlaubszeit: Mit dem Auto ins Ausland: Das müssen Sie wissen

Urlaubszeit

Mit dem Auto ins Ausland: Das müssen Sie wissen

    • |
    Ob Warnweste oder Maut: Im Ausland gibt es im Straßenverkehr einiges zu beachten.
    Ob Warnweste oder Maut: Im Ausland gibt es im Straßenverkehr einiges zu beachten. Foto: Alexander Becher (dpa)

    Maut, Warnwesten, Höchstgeschwindigkeiten: Wer sich vor einer Urlaubsreise mit dem Auto ins Ausland nicht richtig informiert, für den kann es ganz schön teuer werden. Wir haben die wichtigsten Infos zu unseren Nachbarländern und beliebten Urlaubszielen zusammengestellt. Diese gelten für einen normalen Pkw ohne Anhänger. Wo an Pfingsten die Staus drohen

    Belgien

    Innerorts gelten 50 Stundenkilometer, außerorts 90. Auf Schnellstraßen und Autobahnen sind höchstens 120 km/h erlaubt. Pro Auto ist eine Warnweste vorgeschrieben. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Mautgebühr wird dort nicht erhoben.

    Dänemark

    Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt in Dänemark 50 km/h. Außerorts und auf Schnellstraßen darf 80 gefahren werden.  Auf Autobahnen dagegen Tempo 130. Eine Warnweste muss mitgeführt werden. Eine Besonderheit ist hier, dass auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein muss. Die Promillegrenze beträgt hier ebenfalls 0,5. Eine Maut muss nur bei Überquerung der Öresund-Brücke (31 Euro) und der Storebaelt-Brücke (18 Euro) bezahlt werden.

    Frankreich

    In Frankreich gilt innerorts die Geschwindigkeitsgrenze von 50 Stundenkilometer, während außerorts 90 gefahren werden darf. Auf Schnellstraßen sind 110, auf Autobahnen 130 km/h erlaubt. Pro Insasse des Autos muss eine Warnweste mitgeführt werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Wer häufig auf Frankreichs Autobahnen unterwegs ist, muss ordentlich dafür bezahlen. Fast alle sind gebührenpflichtig, mit Ausnahme von Teilen der Stadtautobahnen und -umfahrungen in Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sowie einiger Teil- und Zubringerstrecken. Autobahnen sind immer blau gekennzeichnet. Bezahlt wird meist beim Verlassen der Autobahn, manchmal wird eine Pauschale erhoben.

    Luxemburg

    Hier gelten die Geschwindigkeitsobergrenzen: 50 für innerorts, 90 außerorts und 120 auf Autobahnen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5, für Fahranfänger, die erst seit zwei Jahren den Führerschein besitzen, liegt sie bei 0,2. In Luxemburg wird keine Maut erhoben. Eine Warnwestenpflicht besteht. Wer nachts am Fahrbahnrand spazieren geht, muss ebenfalls eine Weste tragen.

    Niederlande

    Innerorts gelten auch hier 50 km/h, außerorts 80 und auf Schnellstraßen 100. Auf Autobahnen dürfen 130 Kilometer pro Stunde zurückgelegt werden. Maut muss nicht bezahlt werden. Eine Warnweste muss nicht mitgeführt werden, wird aber empfohlen. Bei der Promillegrenze gelten die gleichen Bestimmungen wie in Luxemburg: 0,2 für Fahranfänger, für alle anderen 0,5. Die Bußgelder für Verkehrsvergehen fallen in den Niederlanden deutlich höher aus, als in Deutschland. Die Gelder können auch noch in der Bundesrepublik eingetrieben werden.

    Schweiz

    Auch hier darf innerorts 50 km/h gefahren werden und außerorts 80. Auf Schnellstraßen liegt die Grenze bei 100 und auf Autobahnen bei 120 kmh. 0,5 Promille sind noch erlaubt. Eine Warnweste wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. In der Schweiz benötigen Ausländer eine Vignette für Autobahnen und dem ähnliche Straßen, die weiß-grün beschildert sind. Für ein Jahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres kostet die Vignette laut ADAC 33 Euro.

    Österreich

    Bei unseren österreichischen Nachbarn darf innerorts 50 gefahren werden. Außerorts und auf Schnellstraßen gelten 100 km/h, auf Autobahnen 130. Allerdings sind Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn ( A13) und Rheintalautobahn (A14) in der Nacht auf 110 beschränkt. Für Fahranfänger gelten 0,1 Promille, ansonsten 0,5. Eine Warnweste muss mitgeführt werden. Urlauber brauchen in Österreich eine Vignette. Für zehn Tage kostet sie 8,50 Euro.

    Italien

    Innerorts 50, außerorts 90, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 130 kmh dürfen in Italien gefahren werden. Wer länger als drei Jahre den Führerschein besitzt darf höchstens 0,5 Promille im Blut haben, Fahranfänger dürfen keinen Alkohol vor der Fahrt trinken. Eine Warnwestenpflicht besteht für denjenigen Autoinsassen, der aus dem Wagen steigt und das Warndreieck aufstellt. Für die meisten italienischen Autobahnen muss Maut bezahlt werden. Für Schnellstraßen wird keine Gebühr erhoben. Mailand und Bologna erheben zudem eine Citymaut. Auch in Italien muss ganztägig das Licht eingeschaltet werden.

    Polen

    In Polen dürfen Ausländer innerorts 50, außerorts 90, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 140 Stundenkilometer fahren. Autofahrer müssen immer mit Abblendlicht fahren. Die Promillegrenze beträgt hier 0,2. Auf Autobahnen herrscht in der Regel eine Mautpflicht. Die Mitführung von Warnwesten wird empfohlen.

    Tschechien

    130 kmh dürfen Autofahrer auf tschechischen Autobahnen und Schnellstraßen fahren. 50 sind innerors erlaubt, 80 außerorts. Pro Mitfahrer muss eine Warnweste mitgeführt werden. Ganztägig muss mit Abblendlicht gefahren werden. Die Promillegrenze beträgt 0. Deshalb wird auch bei allgemeinen Verkehrskontrollen immer der Alkoholtest durchgefährt.

    Kroatien

    In Kroatien gelten die selben Höchstgeschwindigkeiten wie in Frankreich: Innerorts 50, außerorts 90, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 130 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5, Fahrer unter 25 dürfen keinen Alkohol trinken bevor sie sich ans Steuer setzen. Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März müssen Fahrer außerdem tagsüber das Abblendlicht oder Tagfahrlicht einschalten. Autobahnen sind für Pkw gebührenpflichtig. Bei der Auffahrt erhält man ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnitts bezahlt wird. Wer sein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlässt und sich auf dem Randstreifen oder der Fahrbahn aufhält, hat eine Warnweste zu tragen.

    Spanien

    50 Stundenkilometer schnell dürfen Autofahrer in Spaniens Ortschaften fahren, 90 außerorts. Auf Schnellstraßen sind 100, auf Autobahnen 120 kmh erlaubt. Die Promillegrenze liegt bei 0,5, bei Fahranfängern, die noch keine zwei Jahre den Führerschein besitzen, liegt bei 0,3. Die Polizei macht zudem häufig Drogentests. Alle Fahrinsassen müssen eine Warnweste mitführen. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden von der spanischen Polizei mit hohen Geldbußen geahndet. Privat betriebene Autobahnen sind in der Regel kostenpflichtig, die staatlich betriebenen dagegen meist mautfrei. Kostenlose Umfahrungen gibt es meist in den großen Städten.

    Portugal

    In portugiesischen Orten sind 50 km/h erlaubt, außerorts 90 oder 100 - je nach Beschilderung. Auf Schnellstraßen sind 100, auf Autobahnen 120 Stundenkilometer zulässig. Wer wenigr als drei Jahre Fahrpraxis besitzt, für den gilt die Promillegrenze von 0,2, für alle anderen beträgt sie 0,5. Es herrscht Warnwestenpflicht beim Verlassen des Fahrzeugs bei einem Unfall oder einer Panne. Autobahnen sind in Portugal in der Regel mautpflichtig. Der Aufenthalt zwischen zwei Mautstellen ist auf zwölf Stunden begrenzt. Wer sich länger dort aufhält, zahlt den doppelten Satz.

    Alle Informationen stammen vom ADAC und sind auf deren Homepage nachzulesen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden