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Auschwitz-Prozess: "Moralisch mitschuldig" - Früherer SS-Mann gesteht vor Gericht

Auschwitz-Prozess

"Moralisch mitschuldig" - Früherer SS-Mann gesteht vor Gericht

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    Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt am 21.04.2015 im Gerichtsaal in Lüneburg (Niedersachsen).
    Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt am 21.04.2015 im Gerichtsaal in Lüneburg (Niedersachsen). Foto: Ronny Hartmann, dpa

    "Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe", sagte der Angeklagte Oskar Gröning am Dienstag vor dem Landgericht in Lüneburg. Er räumte ein, 1942 gleich bei seiner Ankunft im Konzentrationslager Auschwitz von der Vergasung der Juden erfahren zu haben. "Ich bitte um Vergebung. Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden."

    Gröning muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verantworten. Unter den rund 60 Nebenklägern in dem Verfahren sind zahlreiche Holocaust-Überlebende und Angehörige.

    Das KZ Auschwitz

    Das nationalsozialistische Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gilt als bedeutendstes Symbol für den Holocaust.

    In dem bei Krakau gelegenen Lager im besetzten Polen wurden im Zweiten Weltkrieg mehr als eine Million Menschen ermordet.

    Die meisten Opfer waren Juden. Auch rund 70.000 Polen, 21.000 Sinti und Roma, 15.000 sowjetische Kriegsgefangene und Menschen aus vielen anderen Nationen wurden in Auschwitz getötet oder starben an Krankheiten und Hunger.

    Der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, hatte 1940 befohlen, in Auschwitz im besetzen Polen ein Konzentrationslager zu bauen. Knapp zwei Monate später wurden die ersten Häftlinge dorthin gebracht.

    Ab September 1941 wurden Gefangene auch mit dem Giftgas Zyklon B getötet. Nach der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942, bei der die Nazis die "Endlösung der Judenfrage" beschlossen, wurde Auschwitz-Birkenau zum zentralen Ort des Völkermordes.

    Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee rund 7000 überlebende Gefangene.

    Die Verlesung der Anklage dauerte rund eine Viertelstunde. Die Staatsanwaltschaft warf Gröning vor, Geld und Wertgegenstände aus dem von Häftlingen zurückgelassenen Gepäck an die SS weitergeleitet zu haben. Gröning räumte diese Tätigkeit ein. Er schildete auch grausame Vorgänge, die sich vor seinen Augen abspielten. Die Anklage hält ihm vor, er habe mit seiner Tätigkeit das systematische Töten der Nationalsozialisten unterstützt.

    Sollte der 93-Jährige verurteilt und für haftfähig erklärt werden, erwartet ihn eine Strafe von mindestens drei Jahren. Das Interesse ausländischer Medien an dem Verfahren ist groß.

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