Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Gerichtsverhandlung: Paris-Attentäter Abdeslam zu 20 Jahren Haft verurteilt

Gerichtsverhandlung

Paris-Attentäter Abdeslam zu 20 Jahren Haft verurteilt

    • |
    Abdeslam soll an den Anschlägen von Paris beteiligt gewesen sein, bei denen am 13. November 130 Menschen getötet wurden.
    Abdeslam soll an den Anschlägen von Paris beteiligt gewesen sein, bei denen am 13. November 130 Menschen getötet wurden. Foto:  Belgian Federal Police, dpa (Archiv)

    Die belgische Justiz verkündete ihr Urteil im Prozess gegen den mutmaßlichen Paris-Attentäter Salah Abdeslam wegen Schüssen auf Polizisten. Die Verhandlung bezieht sich auf einen Fall im Jahr 2016, gut fünf Monate nach den Terroranschlägen. Bei einer Polizei-Razzia im Brüsseler Viertel Forest kam es zu einem Feuergefecht, bei dem drei Beamte verletzt wurden. Drei Tage später wurden Abdeslam und der Mitangeklagte Soufien Ayari in der Gemeinde Molenbeek gefasst - kurz vor den Anschlägen in der belgischen Hauptstadt. Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft.

    Urteil: Paris-Attentäter ist schuldig - 20 Jahre Haft

    Nun gab das zuständige Gericht am Montag das Urteil bekannt: Der mutmaßliche Paris-Attentäter und IS-Terrorist Salah Abdeslam ist wegen versuchten Polizistenmordes in Belgien zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde der Franzose marokkanischer Abstammung wegen einer Schießerei kurz vor seiner Festnahme in Brüssel im März 2016, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Sein mitangeklagter Komplize Sofien Ayari erhielt ebenfalls 20 Jahre Haft. Beide sollen zudem Geldstrafen zahlen.

    Die Vorsitzende Richterin schilderte den Fall und die Indizien vor Verkündung des Strafmaßes noch einmal ausführlich. Sie kam danach zu dem Schluss, dass es sich bei der Schießerei um ein terroristisches Attentat gehandelt habe. Die Argumente der Verteidigung, die wegen Verfahrensfehlern auf Straffreiheit plädiert hatte, wies sie zurück.

    Seine belgische Haftstrafe würde er im Falle einer Verurteilung in Frankreich erst nach der dortigen Strafe antreten. Gegen das Brüsseler Urteil sind zudem Rechtsmittel möglich.

    Paris-Attentäter kommt nicht zur Urteilsverkündung

    Der Täter selbst erschien nicht zur Urteilsverkündung. Zum Prozessauftakt hatte Abdeslam gesagt, er wolle nicht auf Fragen des Gerichts antworten. "Ich verteidige mich durch Schweigen." Das Gericht solle seine eigenen Schlüsse ziehen, er vertraue auf Allah.

    Sein mutmaßlicher Komplize Ayari machte hingegen ausführliche Angaben und räumte Verbindungen zum IS ein. Dieser sitzt wie Abdeslam in Frankreich in Untersuchungshaft und war ebenfalls bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

    Für Anschläge von Paris muss Abdeslam sich noch verantworten

    Neun Attentäter hatten am 13. November in Paris 130 Menschen getötet und mehr als 350 weitere verletzt. Die meisten sprengten sich in die Luft. Abdeslam, ein im Brüsseler Problemviertel Molenbeek aufgewachsener Franzose, entkam damals nach den Anschlägen nach Belgien. Für die Tat muss er sich zu einem späteren Zeitpunkt noch in Frankreich verantworten. Außerdem gab Abdeslam später bei einer Vernehmung zu, dass er sich im November 2015 beim Länderspiel Deutschland-Frankreich im Stade de France  eigentlich in die Luft sprengen wollte. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden