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Plastische Medizin
02.08.2019

Düsseldorfer Schönheits-Arzt hat Doktortitel missbraucht

Ein Düsseldorfer Schönheits-Mediziner hatte sich fälscherlicherweise als "Dr. med." betitelt. Gegen ihn wird auch wegen anderer Delikte ermittelt.
Foto: Georg Ismar, dpa (Symbol)

Ein Düsseldorfer Arzt hatte sich trotz Hinweisen der Ärztekammer "Dr. med." genannt. Gegen den Schönheits-Mediziner wird zudem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Wegen Titelmissbrauchs ist ein Düsseldorfer Arzt am Freitag vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht bestätigte nach einer mündlichen Verhandlung damit einen Strafbefehl gegen den 47-jährigen Mediziner. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen den Schönheits-Operateur wird zudem in einer anderen Sache wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod einer Patientin nach einer Po-Vergrößerung ermittelt.

Der Düsseldorfer Arzt hatte im Iran Medizin studiert

Unstrittig war, dass der Arzt im Iran ein Medizinstudium absolviert hatte. Für den Richter stand aber fest, dass sich der 47-Jährige zu Unrecht auf seiner Homepage und bei Instagram als "Dr. med." ausgegeben hatte. Die Ärztekammer Nordrhein habe dem iranischen Arzt 2009 und 2017 mitgeteilt, er dürfe nach deutschem Recht die Bezeichnung "Dr. med." nicht benutzen. Der Arzt habe die Hinweise ignoriert und müsse deshalb die Geldstrafe zahlen, sagte der Richter.

Der Facharzt für Innere Medizin erschien vor Gericht im grauen Anzug, Hemd und Krawatte. Er gab zu, den Titel benutzt zu haben. Schließlich habe er im Iran Medizin studiert und eine Doktorarbeit geschrieben. Woraufhin der Richter einwandte, deshalb dürfe der Arzt sich zwar Doktor nennen, aber nur mit dem Herkunftszusatz IR für Iran.

Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Mediziner angezeigt. Daraufhin hatte das Amtsgericht wegen Titelmissbrauchs einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro erlassen. Da der Arzt dagegen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt verhandelt. Mit Blick auf seine Einkommensverhältnisse erhöhte das Gericht die Geldstrafe. 

In seiner Düsseldorfer Praxis war im Juli eine Patientin gestorben

Der Mediziner will das Urteil nicht hinnehmen. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Sein Mandant habe nach iranischem Recht einen Doktortitel erworben und sei davon ausgegangen, sich hier so nennen zu dürfen, sagte der Anwalt.

Im Juli war in der Düsseldorfer Praxis des Mannes eine 42-jährige Patientin nach einer Po-Vergrößerung gestorben. Untersuchungen zufolge war die Frau verblutet. In dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung. Bereits im August 2018 war eine 20-jährige Studentin nach einer Po-Vergrößerung in der Praxis des Angeklagten gestorben. Ein Todesermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Todesursache ist in diesem Fall noch nicht geklärt. (dpa)

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