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Fristlos gekündigt: Rauswurf nach Brötchen-Verzehr

Fristlos gekündigt

Rauswurf nach Brötchen-Verzehr

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    Rauswurf nach Brötchen-Verzehr
    Rauswurf nach Brötchen-Verzehr Foto: DPA

    Dortmund (dpa) - Der Verzehr von zwei halben Brötchen könnte eine Chefsekretärin des Bauverbandes Westfalen den Job kosten. Der 59-jährigen Frau war im Juli nach 34 Dienstjahren fristlos gekündigt worden. Dagegen klagte sie vor dem Dortmunder Arbeitsgericht.

    Die Chefsekretärin hatte sich an einem Frühstücksteller bedient, der eigentlich für Sachverständige gedacht war. Die Brötchen hatte die Frau selbst geschmiert. Die Geschäftsführung wertet den Verzehr als Vertrauensmissbrauch. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar über die Klage entscheiden.

    Die Selbstbedienung war zwar nicht erlaubt, beim Bauverband Westfalen aber offenbar schon lange gang und gäbe. Selbst der frühere Chef soll nach Aussage der Sekretärin gerne zugegriffen haben. Außerdem ging alles, was die Sachverständigen übrig ließen, ohnehin an die Angestellten zurück.

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