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Tatort heute: Senta im "Tatort": Sind Smartpuppen in Deutschland erlaubt?

Tatort heute

Senta im "Tatort": Sind Smartpuppen in Deutschland erlaubt?

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    Heute im "Tatort": Lena hört in ihrem Kinderbett der sprechenden Puppe Senta zu.
    Heute im "Tatort": Lena hört in ihrem Kinderbett der sprechenden Puppe Senta zu. Foto: Hendrik Heiden, dpa

    Sentas Augen leuchten, wenn die kleine Lena ihr eine Frage stellt. Senta ist aber keine Freundin, sondern eine Puppe, in deren Plastikbauch sich eine App versteckt. Die sucht dann im Internet nach einer passenden Antwort und lässt Senta auf Lenas Frage reagieren. Antworten gibt sie in der aktuellen "Tatort"-Folge "Wir kriegen euch alle" aber nicht nur ihrer kleinen Besitzerin, sondern auch den Kommissaren Batic und Leitmayr. Dort lenkt sie die Ermittler, die den Mord an einem Ehepaar aufzuklären haben, auf eine wichtige Spur.

    Tatort-Puppe Senta basiert auf der echten Puppe Cayla

    Das Ehepaar liegt zu Beginn der "Tatort"-Folge tot in deren Villa. Scheinbar problemlos gelang es dem Täter, ins Haus zu kommen. Öffnete Tochter Lena ihm die Tür? Schnell wird klar: Dem unbekannten Täter ist es gelungen, sich mit seinem Handy mit dem Computer in der Puppe Senta zu verbinden und mit Lena zu kommunizieren (lesen Sie hier die ausführliche Tatort-Vorschau).

    Spielzeug wie Senta gibt es in deutschen Kinderzimmern nicht, denken Sie?

    Tatsächlich entspringt die Puppe Senta aber nicht gänzlich der Fantasie der beiden Drehbuchautoren Michael Comtesse und Michael Proehl. Schon vor einem Jahr geriet eine Puppe wie Senta in die Schlagzeilen: "My friend Cayla", eine Puppe der hessischen Firma Vivid, die kleinen Mädchen auf Fragen wie "Soll ich mir die Nägel lackieren?" antwortete.

    Das allein klingt erstmal nicht wirklich gefährlich. Trotzdem wurde Cayla im Februar 2017 in Deutschland verboten. Eltern, die die Puppe bereits gekauft hatten, riet die Bundesnetzagentur sogar, die Puppe zu vernichten.

    Unbekannte können smartes Spielzeug hacken und Gespräche abhören

    Tatsächlich hielt die Netzagentur ein Szenario wie im aktuellen Tatort nämlich für gar nicht mal so unwahrscheinlich: Wie im Krimi "Wir kriegen euch alle" wäre es demnach durchaus möglich, dass sich Unbekannte via Bluetooth mit den Puppen verbinden und so mit den Kindern kommunizieren oder Gespräche abhören.

    Cayla wurde laut Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als Spionagegerät eingestuft: ein Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet und demnach verboten ist.

    Um verboten zu werden, muss Kinderspielzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss der "Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen" oder "als Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet sein", sagte Behördensprecher Olaf Peter Eul in einem Interview mit dem Handelsblatt.

    Die Bundesnetzagentur verbot Kinderuhren mit Abhörfunktion

    Nach dem Fall der Puppe Cayla kündigte die Bundesnetzagentur an, weitere interaktive Spielzeuge zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbieten. So nahm die Netzagentur beispielsweise Kinderuhren vom Markt, die eine Abhörfunktion haben und Gespräche mitschneiden und verschicken können.

    Was tun? „Wir raten Verbrauchern, sich vor dem Kauf von smartem Spielzeug über die genaue Funktionsweise zu informieren”, empfiehlt die Bundesnetzagentur. Im aktuellen Tatort haben Lenas Eltern genau das versäumt, mit fürchterlichen Folgen, wie der Krimi drastisch vor Augen führt. (mit dpa)

    Hier geht es zum Making of der Smartpuppe Senta im Tatort "Wir kriegen euch alle".

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