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Social Media: Soziale Netzwerke müssen Hass-Postings wohl künftig dem BKA melden

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Soziale Netzwerke müssen Hass-Postings wohl künftig dem BKA melden

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    Dem Hass im Netz soll mit Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz begegnet werden.
    Dem Hass im Netz soll mit Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz begegnet werden. Foto: Andrea Warnecke, dpa

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben sich auf Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geeinigt: Hakenkreuz-Postings, Morddrohungen und volksverhetzende Inhalte müssen in Zukunft sofort von den Anbietern sozialer Netzwerke gemeldet werden. Das bloße Löschen der Hass-Postings geht Lambrecht und Seehofer nicht weit genug.

    Soziale Medien müssen IP-Adresse und Portnummer des Hetzenden an BKA weitergeben

    Wie der Spiegel berichtet, müssen Plattformbetreiber dem Bundeskriminalamt (BKA) außerdem IP-Adresse und Portnummer der Hetzer übermitteln. Erst die Portnummer ermögliche zusammen mit der IP-Adresse das Aufspüren des Endgeräts, von dem Hass-Nachrichten verbreitet wurden, schreibt das Magazin.

    Kommen die Netzwerkbetreiber der Meldepflicht nicht nach, können sie mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Pflicht, das BKA zu informieren, gilt nicht für bloße Beleidigungen: Hier müssen die Betroffenen selbst aktiv werden und Anzeige erstatten. Trotz dieser Eingrenzung rechnet die Bundesregierung mit einer Meldeflut. Sie setzt darauf, dass die Bundesländer Schwerpunktstaatsanwaltschaften damit beauftragen, die Anklagen gegen Hetzer zu verfolgen.

    Twitter verzeichnet Beschwerdezahlen im sechsstelligen Bereich

    Twitter veröffentlicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetzbericht für Januar bis Juni 2019 Zahlen zu den eingegangenen Beschwerden von Nutzern: 477.088 Beschwerden gingen insgesamt ein, in 44.752 Fällen ergriff der Plattformbetreiber eine Maßnahme. Das Netzwerk informiert im Bericht über den Ablauf einer Beschwerdeprüfung. Die Meldungen würden zunächst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Twitter Regeln geprüft. Erst dann würde das Netz-DG auf die Tweets angewendet.

    Der NetzDG-Transparenzbericht von Facebook vermeldet deutlich geringere Zahlen. 551 Einzelpersonen und 123 Beschwerdestellen informierten den Anbieter über anstößige Post-Inhalte. Im Allgemeinen haben Nutzer von Facebook über verschiedene Formulare die Möglichkeit, eine Beschwerde bei Beleidigung, Eigentumsrechtverletzung und anderen anstößigen Inhalten einzureichen. (lesa)

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