Im Prozess um die tödliche Messerattacke vor einem Jahr in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht hielt Staatsanwalt Stephan Butzkies am Montag den Vorwurf des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für erwiesen.
Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft im Prozess um tödliche Messerattacke
Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre. Ein Urteil über den angeklagten Syrer wird für kommenden Donnerstag erwartet. Zuvor halten noch drei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung ihre Schlussvorträge.
Der Angeklagte Alaa S. soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August vorigen Jahres einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen haben. Überdies wurde ihm vorgeworfen, einen weiteren Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu Übergriffen auf Migranten und zu Demonstrationen gekommen.
Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess des Landgerichts Chemnitz in einem Gebäude des Oberlandesgerichts in Dresden statt. (dpa)