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Streik: Pilotenstreiks: Welche Rechte haben Fluggäste?

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Pilotenstreiks: Welche Rechte haben Fluggäste?

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    Am Freitag wird es vermutlich an Flughäfen wieder zu Streiks kommen. Fluggäste sind dann von Annullierungen & Co. betroffen. Doch welche Rechte haben die Passagiere?
    Am Freitag wird es vermutlich an Flughäfen wieder zu Streiks kommen. Fluggäste sind dann von Annullierungen & Co. betroffen. Doch welche Rechte haben die Passagiere? Foto: Andreas Gebert (dpa/lby)

    Am Freitag wollen die Piloten der Lufthansa-Tochter Germanwings streiken, wenn es bei den Verhandlungen mit dem Unternehmen nicht zu einer Einigung kommt. Nach Angaben der Gewerkschaft Cockpit sollen Germanwings-Flüge im Zeitraum von 6  Uhr bis 12 Uhr, mit Abflügen an allen deutschen Flughäfen, von dem Streik betroffen sein. Passagiere müssen mit Verspätungen und Annullierungen rechnen.

    Wie können sich Flugreisende vorab informieren?

    Der erste Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft. Bei Pauschalreisen ist das der Reiseveranstalter. Ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten bietet auch der jeweilige Flughafen auf seiner Internetseite an. Informationen aus dem Internet sollte man sich ausdrucken, um später einen Beleg vorweisen zu können.

    Welche Möglichkeiten hat ein Kunde bei einem Flugausfall?

    Der Kunde kann einen wegen Streiks gestrichenen Flug stornieren und bekommt dann sein Geld zurück. Der Anspruch auf einen späteren Flug besteht, wenn man trotzdem fliegen will. Dabei muss man aber viel Zeit einplanen, denn es kann dauern, bis der Streik vorbei ist. Genauso kann ein Rückstau entstehen. Fluggäste, die innerhalb Deutschland reisen können alternativ den Zug nehmen. Dafür müssen sie ihr Ticket aber am Check-in-Automaten oder im Internet gegen eine Bahnfahrtkarte tauschen.

    Wann haben Kunden bei Verspätungen Anspruch auf eine Ersatzleistung?

    Fluggäste haben bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen. Also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es nach drei Stunden eine Unterstützung. Ab 3.500 Kilometern nach vier Stunden.

    Müssen Passagiere trotz Verspätungen pünktlich sein?

    Passagiere sollten auch bei einer großen absehbaren Verspätung immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

    Ab wann hat ein Kunde Anspruch auf Entschädigung?

    Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Das aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand schuld ist. Als außergewöhnlichen Umstand werten die Fluggesellschaften Streiks genauso wie schlechtes Wetter. Das heißt: Eine Entschädigung wird es nicht geben. (AFP/AZ)

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