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27. Januar 2019
27.01.2019

Trauerbeflaggung: Warum wehen die Flaggen heute auf halbmast?

Flaggen auf halbmast: Am Sonntag, 27. Januar 2019, gibt es Trauerbeflaggung in Deutschland.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

In Deutschland wehen die Flaggen heute auf halbmast. Was steckt hinter der Trauerbeflaggung am 27. Januar 2019?

In ganz Deutschland wehen die Flaggen heute auf halbmast - und viele Menschen werden sich nach dem Grund fragen. Diese Trauerbeflaggung ist nicht Ungewöhnliches. Sie wird in jedem Jahr am 27. Januar angeordnet - zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialimus.

Trauerbeflaggung: Warum hängen Flaggen heute auf halbmast?

Dieser Jahrestag erinnert an den 27. Januar 1945. Damals wurden die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau der Nationalsozialisten von der Roten Armee befreit. Bis dieses Datum zum Gedenktag wurde, dauert es dann noch Jahrzehnte: Erst seit 1996 ist das der Fall. Zusätzlich beschlossen die Vereinen Nationen im Jahr 2015, dass am 27. Januar auch der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts begangen wird.

Zum Jahrestag gehört heute nicht nur die Trauerbeflaggung, bei der die Flaggen an allen öffentlichen Gebäuden auf halbmast hängen. Es gibt auch Gedenkveranstaltungen und Gottesdienste. Damit wird allen Opfern gedacht, die unter den Nationalsozialisten gefoltert und getötet wurden - darunter Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, Kriegsgefangene und Widersacher des NS-Regimes von Adolf Hitler.

Flaggen heute auf halbmast: Nicht nur am 27. Januar gibt es Trauerbeflaggung

Trauerbeflaggung kann zu besonderen Ereignissen angeordnet werden. So war es beispielsweise auch vor gut einem Jahr am 18. Januar 2018, als die Flaggen zum Staatsakt für den verstorbenen Philipp Jenninger auf halbmast hingen. Damit wurden die Verdienste des früheren Bundestagspräsidenten geehrt.

Es gibt aber auch feste Jahrestage, an denen Trauerbeflaggung angeordnet ist. Neben dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialimus wie heute am 27. Januar 2019 ist das auch am Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni der Fall. Als dritten Jahrestag gibt es außerdem auch am Volkstrauertag Trauerbeflaggung. Dieser findet immer zwei Wochen vor dem ersten Advent statt - 2019 ist das der 17. November.

Übrigens gibt es nicht nur für die Trauerbeflaggung Regeln, sondern auch für die normale Beflaggung. Zu den "regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen" gehören die folgenden Termine: der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und auch der Tag der Bundestagswahl. (AZ)

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