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Verbraucherschutz: Gefahr für die Kleinen

Verbraucherschutz

Gefahr für die Kleinen

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    Verschlucken, Vergiftungen, Verbrennungen – jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 1,7 Millionen Kinder. Viele Unfälle passieren im Haushalt – und etliche seien auf unsicheres Spielzeug und weitere Produkte für Kinder zurückzuführen, warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) „Mehr Sicherheit für Kinder“ in Bonn anlässlich des Kindersicherheitstags am Samstag.

    Abgebrochene Teilchen, die Kleinkinder verschlucken, ein Sturz aus einem ungesicherten Hochbett – immer wieder landen junge Patienten aus solchen Gründen in der Notaufnahme, sagt BAG-Präsidentin Stefanie Märzheuser, die Kinderchirurgin an der Berliner Charité ist. Probleme gebe es vor allem mit Produkten, die aus anderen Ländern in die EU importiert würden. Dort erfolgten nur stichpunktartige Kontrollen, kritisiert die BAG. Mehr als ein Viertel aller gefährlichen Produkte, die die nationalen Verbraucherbehörden über das europäische Schnellwarnsystem „Rapex“ melden, sind demnach Spielzeuge.

    2016 landete in dieser Datenbank etwa eine Kinder-Plastikpistole – sie ist nach Angaben von EU-Verbraucherschützern so laut, dass Hörschäden drohen, und wurde deshalb vom Markt genommen. Auch eine scheinbar harmlose rosa Schleife mit einem unechten Diamanten darf in der EU nicht mehr verkauft werden: Das Schmuckstück kann abfallen, sodass kleine Kinder es verschlucken könnten. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind eigentlich ganz gut, das Problem ist aber die Umsetzung in der Praxis“, sagt Ralf Diekmann, beim TÜV Rheinland zuständig für Produktsicherheit.

    Um alle Importe überprüfen zu können, fehle es den Behörden auch in Deutschland schlichtweg an Personal. Deshalb sehen die BAG und der TÜV neben Herstellern und Gesetzgebern auch die Eltern in der Verantwortung.

    Diese sollten Spielzeug und Kleidung für ihren Nachwuchs nur aus vertrauenswürdigen Quellen kaufen, die über eine eigene Qualitätssicherung verfügten – etwa namhafte Hersteller, Handelshäuser oder Discounter. Bei fliegenden Händlern auf Wochenmärkten oder zweifelhaften Anbietern im Internet sei dagegen Vorsicht geboten. „Hier dürfen sich Eltern nicht nur vom Preis leiten lassen“, sagt Diekmann.

    Beim Kauf von Kinderprodukten sollten einige grundlegende Merkmale beachtet werden, rät der TÜV-Experte. Dazu zählen Prüfzeichen wie das GS-Symbol. Ferner sollte ein Ansprechpartner für den Reklamationsfall in der EU sitzen. Aufschriften auf der Verpackung und die Bedienungsanleitung sollten in deutscher Sprache verfasst sein. „Was nutzt ein toller Fahrradhelm, wenn die Riemen nicht korrekt eingestellt sind und der Helm bei einem Sturz vom Kopf gerissen wird – weil die Eltern die Bedienungsanleitung nicht richtig verstanden haben.“

    Abgesehen davon müssten Eltern aber auch so gut wie möglich die äußeren Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Kinder sich mit Spielzeug nicht verletzen könnten, betont Märzheuser. „Bei einem Trampolin zum Beispiel ist es Aufgabe der Eltern, ihrem Kind beizubringen, wie es den Schwung bei der Landung abbremsen kann.“ Anspruch müsse es sein, sich in die Denkweise der Kinder hineinzuversetzen. Petra Albers, dpa

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