In der Neuauflage des Prozesses um das tödliche Autorennen in Berlin vor mehr als drei Jahren hat sich der Mordvorwurf aus Sicht der Verteidigung nicht bestätigt. Die Anwälte eines 30-Jährigen plädierten am Dienstag am Landgericht auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes gegen die beiden angeklagten Raser gefordert. Sie hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Zum Urteil könnte es am 26. März kommen.
Die Sportwagenfahrer waren im Februar 2016 mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde über den Kurfürstendamm gerast. Der inzwischen 30-jährige Angeklagte hatte an einer für ihn roten Ampel einen Jeep gerammt. Der 69-jährige Fahrer starb noch in seinem Auto.
Angeklagte sollen ihr Fahrvermögen extrem überschätzt haben
In den Plädoyers der Verteidiger hieß es, ihre Mandanten seien davon ausgegangen, dass sie alles unter Kontrolle hätten und "schon nichts passieren wird". Ein bedingter Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen. Für den 27-jährigen Angeklagten sagte einer der Anwälte, die beiden Raser hätten ihr Fahrvermögen in einem extremen Maße überschätzt und die Risiken ausgeblendet.
Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die Angeklagten deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah jedoch einen bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet. Er hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an. (dpa)