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Rückrufaktion: Vorsicht bei Zimbo-Wurst: Bell Deutschland ruft Wurstwaren zurück

Rückrufaktion

Vorsicht bei Zimbo-Wurst: Bell Deutschland ruft Wurstwaren zurück

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    Bierwurst und andere Zimbo-Sorten werden vorsichtshalber zurückgerufen.
    Bierwurst und andere Zimbo-Sorten werden vorsichtshalber zurückgerufen. Foto: Bell Deutschland GmbH & Co. KG (dpa)

    Immer wieder gibt es kleine technische Vorfälle, die die Qualität von Lebensmitteln beeinflussen. Bei Bell Deutschland hat ein Defekt bei einer Verpackungsmaschine dazu geführt, dass Aluminiumteile in einzelnen Verpackungen einer betroffenen Sortiment-Charge enthalten sein können. Deshalb ist eine Rückrufaktion gestartet worden.

    Betroffen vom Rückruf sind laut Bell Deutschland die 200-Gramm-Packungen der Zimbo-Wurst. Bierschinken, Schinkenwurst, Rotwurst, Paprikalyoner, Jagdwurst und Mortadella mit Pistazien sind betroffen, wenn sie das Mindesthaltbarkeitsdatum 13. Januar bis 6. Februar haben. Das teilte das Lebensmittelunternehmen mit. Die Wurstwaren werden bei verschiedenen Handelsunternehmen angeboten.

    Nicht nur Zimbo-Wurst, sondern auch "Delikatess Bierschinken" ist betroffen

    Hygiene-Mängel: So werden Lebensmittel überwacht

    Die staatliche Lebensmittelüberwachung soll sicherstellen, dass Lebensmittelhersteller die Vorgaben auch einhalten und Verstöße unterbinden.

    In Bayern überwachen die Landratsämter und Städte laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung rund 200.000 Betriebe.

    Betriebskontrollen würden grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt.

    Wie oft und wie genau die Kontrolleure prüfen, hängt vom Risiko ab: Wer leicht verderbliche oder Babynahrung anbietet oder schon negativ aufgefallen ist, wird häufiger unter die Lupe genommen.

    Dazu kommen Überwachungsprogramme der EU und des Bundes, saisonal wechselnde Schwerpunkte und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden.

    Die Kontrolleure besichtigen Betriebe, nehmen Proben und prüfen die Unterlagen.

    Bei fahrlässigen Verstößen gibt es eine Verwarnung oder Geldbußen, bei schweren Fällen drohen Geldstrafen, Haft und Betriebsschließung.

    Das Unternehmen kann auch zum Rückruf eines Produkts und zur öffentlichen Warnung in den Medien verpflichtet werden.

    Von den 64 054 Lebensmittelproben, die das Landesamt im Jahr 2010 untersuchte, waren 7085 oder 11 Prozent beanstandet worden - davon 309 wegen gesundheitlicher Risiken.

    Dabei ging es in 217 Fällen um Fleisch.

    Von dem Rückruf von Bell Deutschland sind mehrere Tausend Packungen betroffen. Nicht nur Zimbo-Wurst, sondern auch der "Delikatess Bierschinken" der Marke "Gut Ponholz" könnte betroffen sein. Auch dieses Produkt wird zurückgerufen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bei 13. Januar bis 6. Februar liegt. Der Bierschinken wird allerdings nur in Teilen von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zurückgerufen. dpa/sh

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