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Rügen: Wirt will keine Kinder im Restaurant: Ist das erlaubt?

Rügen

Wirt will keine Kinder im Restaurant: Ist das erlaubt?

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    Ein Wirt auf Rügen sorgt mit einer kinderfreien Zone in seinem Restaurant für Diskussionen.
    Ein Wirt auf Rügen sorgt mit einer kinderfreien Zone in seinem Restaurant für Diskussionen. Foto: Daniel Naupold, dpa (Symbol)

    Wirt Rudolf Markl hat in seinem Restaurant auf Rügen, eine kinderfreie Zone ab 17 Uhr beschlossen. Seine drastische Maßnahme sorgte zuletzt bundesweit für Schlagzeilen. Neben positiven Reaktionen, beschwerten sich viele Nutzer der sozialen Netzwerke darüber. Doch wie weit kann ein Wirt mit Zutrittsverboten bestimmter Gruppen gehen? Und was sind rechtliche Konsequenzen bei einem Verstoß?

    Kinderverbot und Männerausschluss: Das darf ein Wirt

    Neben dem Vorfall auf Rügen sorgte zuletzt auch eine Geschichte aus der Hauptstadt für Aufsehen: Der Besitzer einer Berliner Shisha-Bar brachte ein Schild mit der Aufschrift "Nur für Ladies" an seiner Ladentür an.  Die B.Z. machte das Verbot öffentlich. Sandra Warden, Geschäftsführerin im Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), erklärt auf Nachfrage die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme: "Angebote, die sich ausschließlich an Frauen richten, sind insbesondere dann zulässig, wenn damit deren Intimsphäre oder Sicherheitsbedürfnis geschützt wird." So geschehen im Fall der Berliner Shisha-Bar. Dem Bericht der Zeitung nach, hatten Männer dort vermehrt Frauen angebaggert. Der Betreiber reagierte nun auf das Sicherheitsbedürfnis seiner Kundinnen und erklärte seine Bar zur männerfreien Zone.

    Wirt Rudolf Markl hat sein Restaurant ab 17 Uhr zur kinderfreien Zone erklärt.
    Wirt Rudolf Markl hat sein Restaurant ab 17 Uhr zur kinderfreien Zone erklärt. Foto: Stefan Sauer, dpa

    DEHOGA-Geschäftsführerin Warden verweist darauf, dass Gastronomen immer häufiger eine Nische besetzen, um bestimmte Zielgruppen anzusprechen. Dabei werden Hoteliers und Barbetreiber vom Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gestützt, welches nicht automatisch jede Ungleichbehandlung von Gästen mit einer Diskriminierung gleichsetzt. Der Trend gehe auch bei Hotels oder Restaurants in diese Richtung. Es sei nicht ungewöhnlich, dass es kinderfreie Hotels oder Restaurants gebe.Schließlich existieren zahlreiche Hotels, Restaurants oder Bars, die sich gezielt auf Familien mit Kindern einstellen.

    Wirt Rudolf Markl aus Rügen ist mit seinem kinderfreien Restaurant am Abend nach Einschätzung von Warden im Recht.

    Somit drohen auch keine rechtliche Konsequenzen für die Gewerbetreibenden. Für potenzielle Kunden jedoch schon: In der Berliner Shisha-Bar verwehrt männliches Sicherheitspersonal Männern den Eintritt. Schafft es ein Mann dennoch ins Innere, wird er hinaus gebeten und geleitet. Unabhängig davon, obliegt es jedem Gastronomen oder Wirt ein Hausverbot zu erteilen. (AZ/tu)

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