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ALG 1: Arbeitsbescheinigung - Was ist das und wie bekommt man sie?

ALG 1

Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld: Wie bekommt man sie und was ist dann zu tun?

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    Wer Arbeitslosengeld beziehen will oder muss, kommt nicht daran vorbei, eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen.
    Wer Arbeitslosengeld beziehen will oder muss, kommt nicht daran vorbei, eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Foto: Johannes Eisele, dpa (Symbolbild)

    Die Arbeitsbescheinigung ist unerlässlich, wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG 1) bei der Agentur für Arbeit beantragen wollen. Allerdings wird sie nicht einfach so vom früheren Arbeitgeber zugesandt. Was die Arbeitsbescheinigung ist, warum Sie das Dokument brauchen und wie Sie die Arbeitsbescheinigung bekommen können, erfahren Sie in diesem Artikel. Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss unter bestimmten Voraussetzungen übrigens ebenfalls eine Arbeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen einreichen. 

    Was ist eine Arbeitsbescheinigung und warum braucht man sie?

    Wer Arbeitslosengeld beantragen möchte, kommt um die Arbeitsbescheinigung herum. Diese wird vom ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt und enthält Informationen über Ihre frühere Tätigkeit, wie den Beginn und das Ende der Beschäftigung, Unterbrechungen, Gründe für das Ende des Arbeitsverhältnisses sowie Informationen über Ihr Arbeitsentgelt und sonstige erhaltene oder zu beanspruchende Geldleistungen. Gebraucht wird die Arbeitsbescheinigung, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit geltend zu machen. Die Arbeitsbescheinigung dient laut der Agentur für Arbeit somit als Nachweis über Ihre bisherigen Beschäftigungen. Sie ist so wichtig, weil die Agentur für Arbeit nur mit ihr die Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld korrekt prüfen und bewerten kann. In der Regel führt das Fehlen dieses Dokuments dazu, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bewilligt wird, bis die erforderlichen Informationen vorliegen.

    Wie bekommt man eine Arbeitsbescheinigung?

    Doch wie kommt man nun an eine Arbeitsbescheinigung? Tatsächlich ist es ein häufiger Irrglaube, dass ein Arbeitnehmer die Bescheinigung automatisch nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses an seinen ehemaligen Arbeitnehmer versendet. Laut der Agentur für Arbeit ist es Ihre Pflicht, von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit zu verlangen. Weigern kann sich der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht, denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Bescheinigung zu erstellen und an die Agentur zu übermitteln.

    Unternehmen sind zur Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung verpflichtet, wenn dies von ehemaligen Beschäftigten oder von der Agentur für Arbeit verlangt wird. Geregelt ist dies im § 57 des Zweiten Sozialgesetzbuch und im § 312 des Dritten Sozialgesetzbuch. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch erstellt und übermittelt werden, wofür die Bundesagentur für Arbeit den Service BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) zur Verfügung stellt.

    Nach der Übermittlung erhalten Arbeitnehmer eine Kopie dieser Arbeitsbescheinigung. Dies stellt sicher, dass die Arbeitsagentur alle relevanten Informationen erhält, um über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld entscheiden zu können.

    Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für die Arbeitsbescheinigung?

    Zwar ist der Arbeitgeber laut Gesetz dazu verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, tut er dies nicht, ist guter Rat allerdings teuer. Denn Fristen für die Ausstellung der Bescheinigung hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Laut den Rechtsanwälten von Hopkins setzt die Bundesagentur für Arbeit jedoch oft Fristen von zwei bis vier Wochen an, um den Prozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass ehemalige Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld zeitnah geltend machen können - immerhin ist von der Arbeitsbescheinigung direkt die Auszahlung des ALG 1 abhängig.

    Wie das Portal anwalt.de in einem Beitrag erklärt, sollten Arbeitgeber ihrem Arbeitnehmer eine ähnlich realistische Frist bei der Anforderung der Arbeitsbescheinigung setzen. Laut dem Beitrag sei es im Interesse des Arbeitgebers, dieser Aufforderung zügig nachzukommen. Eine verzögerte oder ausbleibende Ausstellung könne nicht nur zu Unstimmigkeiten mit dem ehemaligen Arbeitnehmer führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung zur rechtzeitigen und wahrheitsgemäßen Ausstellung der Arbeitsbescheinigung könnten Geldbußen von bis zu 2000 Euro verhängt werden.

    Übrigens: Man kann Arbeitslosengeld auch erhalten, wenn man weniger als ein Jahr gearbeitet hat. Dies hängt mit den Regelungen zur Anwartschaftszeit bei ALG 1 zusammen. Für Menschen, die mit 60 Jahren Arbeitslosengeld I beantragen, erhöht sich die Höchstanspruchsdauer für ALG deutlich.

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