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ALG 1: ALG 1: Wie kann man Arbeitslosengeld 1 verlängern?

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ALG 1: Wie kann man Arbeitslosengeld 1 verlängern?

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    Unter gewissen Umständen lässt sich die Anspruchsdauer von ALG1 verlängern.
    Unter gewissen Umständen lässt sich die Anspruchsdauer von ALG1 verlängern. Foto: Markus Scholz, dpa (Symbolbild)

    Arbeitslosengeld 1 ist anders als eine Sozialleistung wie Bürgergeld laut Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte Versicherungsleistung. ALG 1 ist daher vor allem als temporäres Überbrückungsgeld gedacht, um Menschen bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit für einen gewissen Zeitraum finanziell unter die Arme zu greifen. 

    Zu den Voraussetzungen für ALG 1 gehört, dass die Betroffenen mindestens 12 Monate lang in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen und den Jobverlust zuvor bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Zudem gilt: Da ALG 1 nur zu Überbrückung dient, kann es nur für eine bestimmte Dauer bezogen werden. Doch gibt es Ausnahmen? Unter welchen Umständen kann ALG 1 verlängert werden?

    ALG 1 dient zur Überbrückung und ist zeitlich begrenzt

    Dass Arbeitslosengeld 1 nicht zu vergleichen ist mit einer Sozialleistung wie dem Bürgergeld, wird klar, wirft man einen Blick auf die Höhe von ALG 1. Denn laut der Bundesagentur für Arbeit richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem Brutto-Gehalt der vergangenen zwölf Monate und fällt demnach meist deutlich höher aus als der Bürgergeld-Regelsatz. Die Höhe von Arbeitslosengeld 1 bemisst sich am vorherigen Gehalt und beträgt 60 oder 67 Prozent des bisherigen Netto-Verdienstes. Einen höheren Prozentsatz bekommen zudem ALG 1-Empfänger mit Kindern

    Zu Veranschaulichung haben wir Ihnen den ALG 1-Anspruch bei einem Netto-Verdienst von 1500 Euro, 2000 Euro und 3000 Euro vorgerechnet. 

    Die Dauer, in der ALG1 beansprucht werden kann, ist abhängig von der individuellen Situation, beträgt zwischen sechs und 24 Monaten und hängt mit den sogenannten Anwartschaftszeiten der Betroffenen zusammen - der Zeit also, in der ein Erwerbsloser zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist. Daneben spielt auch das Alter der Empfänger eine Rolle. Wer jünger als 50 Jahre ist, kann demnach höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld 1 beziehen. Ab einem Alter von 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer staffelweise auf bis zu 24 Monate an.

    Wann kann man Arbeitslosengeld 1 verlängern?

    Der Anspruch und die Dauer von Arbeitslosengeld 1 sind somit klar geregelt. Doch die Regularien kennen gewisse Ausnahmen, die dazu führen, dass über die Anspruchsdauer hinaus ALG 1 bezogen werden kann.

    In Paragraf 147 (Absatz 4) des Sozialgesetzbuches III heißt es hierzu: "Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht fünf Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter der oder des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer." 

    Mit anderen Worten: Verlängern kann sich die Bezugsdauer von ALG 1, wenn Betroffene innerhalb der letzten vier Jahre schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, die Anspruchsdauer aber nicht voll ausgeschöpft haben. In gewisser Weise lassen sich also die Anspruchsmonate auf einem Konto sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt einer erneuten Arbeitslosigkeit geltend machen. Allerdings nur bis zur gewährten Höchstdauer des neuen ALG 1-Anspruchs.

    Übrigens: Wer ALG 1 bezieht, braucht unter Umständen Planungssicherheit. Es lohnt daher ein Blick auf die ALG-1-Auszahlungstermine 2024

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