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Amtsgericht: Radfahrer attackiert Hundehalter: zwei Jahre Haft

Amtsgericht

Radfahrer attackiert Hundehalter: zwei Jahre Haft

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    Über ein Jahr nach einer gefährlichen Attacke auf einen Hundebesitzer ist der Angreifer vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
    Über ein Jahr nach einer gefährlichen Attacke auf einen Hundebesitzer ist der Angreifer vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Nach einer gefährlichen Attacke auf einen Hundebesitzer ist der Angreifer zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe werde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts am Amtsgericht Frankfurt. Der 43-Jährige hatte den Hundebesitzer mehrfach geschlagen, getreten und mit Pfefferspray besprüht. So brach er dem 55-Jährigen zwei Rippen und verletzte seine Augen. Zudem diagnostizierten später die Ärzte im Krankenhaus eine Schädelprellung sowie einen Pneumothorax, eine gefährliche Verletzung an der Lunge. Der Angeklagte hatte seinem Opfer zudem gedroht, ihn und seine Freundin zu töten.

    Vor der Attacke im Mai 2023 war der Mann im Stadtteil Frankfurter Berg verbotenerweise mit dem Fahrrad auf dem Gehweg dicht an dem 55-Jährigen vorbeigefahren, der mit seiner Freundin und drei Hunden unterwegs war. Eines der Tiere erschreckte sich und bellte. Daraufhin stoppte der Radfahrer und attackierte den Mann mehrere Male - auch noch, als dieser am Boden lag.

    Der Hundehalter leidet nach seinen Angaben immer noch an den körperlichen Folgen der Tat. Der Angeklagte entschuldigte sich in dem Prozess nicht, sondern gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Der Hundehalter sei mit «schlagähnlichen Bewegungen» auf ihn zugekommen, sagte er.

    Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Der Staatsanwalt hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt. Der Rechtsanwalt des Mannes hatte auf eine Geldstrafe plädiert, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte.

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