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Auto: Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diesen Gegenstand dürfen Sie nicht im Auto haben

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Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diesen Gegenstand dürfen Sie nicht im Auto haben

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    Während Stadtplan und Brille unkritisch sind, gibt es einen Gegenstand, der ein hohes Bußgeld nach sich ziehen kann, sollte er sich im Auto befinden.
    Während Stadtplan und Brille unkritisch sind, gibt es einen Gegenstand, der ein hohes Bußgeld nach sich ziehen kann, sollte er sich im Auto befinden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Es gibt einige Gegenstände, die man im Auto unbedingt mitführen sollte. Dazu zählen der Verbandskasten, aber auch Warnwesten oder ein Warndreieck. Einige Gegenstände können ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro geben kann. Um was für einen Gegenstand es sich handelt und was Sie beachten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel. 

    Übrigens: Die Garage ist so zugestellt, dass Sie Ihr Auto auf der Straße parken müssen? Dann sollten Sie dringend ausmisten. Denn es kann ein Bußgeld drohen, wenn sie die Garage für etwas anderes als den Auto-Stellplatz nutzen. Noch kostspieliger kann ein roter Aufkleber auf dem Fahrzeug werden - hier können Strafen bis zu 100.000 Euro folgen.

    Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diesen Gegenstand dürfen Sie nicht im Auto haben

    10.000 Euro hat nicht jeder mal eben so übrig. Umso ärgerlicher, wenn es dann bei einer Kontrolle eine solch hohe Strafe gibt. Wie der ADAC nun mitteilte, kann das aber ganz schnell geschehen, wenn sich im Auto ein Messer befindet. Und das ist gar nicht so selten, denn immerhin führen einige Menschen ein Messer mit sich - und sei es nur, weil sie unterwegs ein Picknick geplant haben. 

    In einem Video klärt Annika Danner, Juristin beim ADAC, über das Thema auf. Danner hebt hervor, dass das Führen bestimmter Messerarten ohne ein berechtigtes Interesse nicht nur verboten sei, sondern auch empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. "Wenn ihr für die verbotenen Messer kein berechtigtes Interesse zum Führen habt, zum Beispiel, weil ihr sie beruflich braucht, droht euch eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro", warnt Danner eindrücklich in dem kurzen Video.

    Das Führen von Messern und anderen Waffen ist im deutschen Waffengesetz (WaffG) geregelt. Die relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in Paragraph 42a WaffG, der das Führen bestimmter Messertypen in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse untersagt. Trotz dieses strengen Verbots erkennt das Gesetz aber an, dass es legitime Gründe geben kann, die das Führen dieser Waffen und Gegenstände erforderlich machen. Deshalb sieht der zweite Absatz des Paragrafen Ausnahmen von diesem Verbot vor, sofern die Waffen und Gegenstände unter bestimmten Bedingungen transportiert oder verwendet werden. Eine solche Ausnahme ist der Transport in einem verschlossenen Behältnis, der es unmöglich macht, unmittelbar auf die Waffe zuzugreifen. Die Expertin unterstreicht diesbezüglich allerdings: "Dafür reicht es in der Regel nicht aus, diese Gegenstände ins Handschuhfach zu legen, weil sie immer noch griffbereit sind."

    Messer können Autofahrer hohe Strafen einbringen

    Ausnahmen gelten durch das bereits erwähnte "berechtigte Interesse". Neben dem Beruf fallen darunter auch Brauchtumspflege, der Sport oder andere allgemein anerkannte Zwecke. Liegt dieses Interesse jedoch nicht vor, kann es zu Geldstrafen kommen.

    Zu den nach dem Waffengesetz verbotenen Messern zählen: 

    • alle Einhandmesser
    • Messer, die eine feststehende Klinge von über 12 cm haben
    • Messer, die als Waffe eingestuft sind

    Eine beruhigende Nachricht gibt es jedoch für Besitzer von herkömmlichen Taschenmessern; diese sind laut der Expertin meist von den Vorschriften ausgenommen.

    Übrigens: Es passiert nicht selten, dass der Motor wegen der Kälte plötzlich nicht mehr will. Dann muss das Auto überbrückt werden. Die richtige Reihenfolge beim Überbrücken ist aber entscheidend, denn sonst kann die Elektronik in beiden Fahrzeugen Schaden nehmen. Auch bei einem Ölwechsel am eigenen Auto sollte man vorsichtig sein. 

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