Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Baden-Württemberg: Pfingsten 2024: Öffnungszeiten der Bäckereien in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg
08.05.2024

Pfingsten 2024: Öffnungszeiten der Bäckereien in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg: Kommt man an Pfingsten an die geliebten Brezeln? Wir verraten es Ihnen.
Foto: Tobias Hase, dpa (Archiv)

An Feiertagen können einem die Öffnungszeiten der Bäckereien den geplanten Brunch vermiesen. Was gilt an Pfingsten in Baden-Württemberg? Hier finden Sie die Übersicht.

Vor allem am langen Wochenende wollen viele die freie Zeit nutzen, um ausgiebig zu frühstücken. Da dürfen die frischen Brötchen vom Bäcker nicht fehlen. Doch haben Bäckereien in Baden-Württemberg über Pfingsten überhaupt geöffnet? Hier finden Sie die Antworten.

Öffnungszeiten der Bäckereien in Baden-Württemberg an Pfingsten: Welche Gesetze gelten?

Die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeiten liegt bei den Bundesländern. Seit dem 6. März 2007 hat das "Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg" (LadÖG) das bundesweite Ladenschlussgesetz abgelöst. Laut den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg sollte das neue Gesetz die Öffnungszeiten etwas flexibler gestalten. Trotzdem gilt weiterhin: An Sonn- und Feiertagen müssen die Läden geschlossen bleiben. Es gibt aber einige Ausnahmen – dazu gehören auch Bäckereien.

Baden-Württemberg: Dürfen Bäckereien an Pfingsten öffnen?

In §9 des Ladenschlussgesetzes sind sogenannte "besondere Warengruppen" festgehalten, die auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Milch, Blumen und Zeitschriften, aber auch "Konditor- und frische Backwaren", wie es im Gesetz heißt. 

Läden, die also unter anderem schnell verderbliche Waren verkaufen, dürfen am Sonntag für einen bestimmten Zeitraum öffnen. Meist sind es mindestens drei Stunden, je nach Ware. Für Bäckereien gilt an Sonn- und Feiertagen, dass sie insgesamt drei Stunden öffnen dürfen – das gilt aber nicht am Pfingstsonntag. Im Ladenschlussgesetz ist nämlich eine Ausnahme für Weihnachten, Ostern und Pfingsten festgehalten. Hier der Überblick zu den Öffnungszeiten in Baden-Württemberg am langen Wochenende:

  • Samstag: Bäckereien dürfen zu den regulären Öffnungszeiten verkaufen.
  • Pfingstsonntag: Bäckereien müssen geschlossen bleiben.
  • Pfingstmontag: Bäckereien dürfen drei Stunden lang öffnen.

Obwohl Bäckereien am Pfingstmontag, 20. Mai, trotz Ladenschlussgesetz öffnen dürfen, kann es vorkommen, dass einige Bäcker ihren Mitarbeitern an Feiertagen einen freien Tag gewähren und die Türen geschlossen bleiben. 

Inhaber sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, die gesonderten Öffnungszeiten gut sichtbar zu platzieren. Informieren Sie sich deshalb am besten einige Tage vorher, ob Ihr Bäcker um die Ecke tatsächlich am Pfingstmontag geöffnet hat. 

Falls Sie an Pfingsten noch nichts vor haben: Die besten Tipps für Daheimgebliebene und Urlauber.