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Corona-Regeln Niederlande: Das gilt bei Einreise & Urlaub

Niederlande

Corona-Regeln der Niederlande: Lockdown für alle - Deutschland ist Hochrisikogebiet

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    Vor allem Amsterdam ist ein beliebtes Ziel für den Urlaub: Man sollte aber die Corona-Regeln der Niederlande kennen.
    Vor allem Amsterdam ist ein beliebtes Ziel für den Urlaub: Man sollte aber die Corona-Regeln der Niederlande kennen. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Archivbild)

    Die Niederlande locken vor allem Touristen, die nicht unbedingt auf Strandurlaub unter praller Sonne aus sind. Für viele Deutsche ist das Land auch für kurze Trips ein lohnendes Ziel. Während der Corona-Pandemie muss jedoch mit Einschränkungen gerechnet werden. Die Nation fährt bezüglich der Regeln einen Zickzack-Kurs.

    Niederlande: Einreise aus Deutschland mit Impfung, Genesung oder Test

    Deutschland wird aus Sicht der Niederlande derzeit als Hochrisikogebiet innerhalb des EU-/Schengenraums eingestuft. Daher muss bei der Einreise aus der Bundesrepublik - etwa über das EU-Covid-Zertifikat - nachgewiesen werden, dass man geimpft oder genesen ist.

    Andernfalls gilt ab einem Alter von zwölf Jahren nur ein negativer Corona-Test - PCR-Tests dürfen 48 Stunden alt sein, Antigentests 24 Stunden - als Eintrittskarte. Dieser kann digital über das Handy oder in Papierform vorgelegt werden. Eine Quarantänepflicht besteht im Falle einer Einreise von innerhalb des EU-/Schengenraums nicht.

    Wer privat mit dem Auto einreist, weder geimpft noch genesen ist und keinen Test dabeihat, muss 95 Euro Strafe zahlen. Bei Flug- oder Seereisen in die Niederlande werden die betreffenden Personen in diesem Fall nicht mit an Bord genommen. Im Fall von Flügen wird von jedem Passagier ab 13 Jahren ein Gesundheitsformular verlangt, das zur Hand sein muss. Je nach Airline kann dieses eventuell auch erst während des Check-In in digitaler Form ausgefüllt werden.

    Weiterhin wird empfohlen, sich nach der Einreise auf Corona testen zu lassen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, sollte demnach an Tag zwei und fünf nach Ankunft einen Test machen. Auch ein Selbsttest ist möglich. Zu diesem wird auch Geimpften und Genesenen geraten, bevor sie sich mit anderen Menschen treffen.

    Keine Testpflicht bei Transitreisen mit kurzem Aufenthalt

    Für Transitreisen mit weniger als zwölf Stunden Aufenthalt in den Niederlanden wird kein Test verlangt. Da Deutschland als Hochrisikogebiet gilt, müssen Flugreisende bei einem Zwischenaufenthalt in den Niederlanden einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie mindestens zwölf Jahre alt und weder geimpft noch genesen sind.

    Die Regierung spricht die dringende Bitte aus, auf Einreisen aus Hochrisikogebieten zu verzichten. Verboten sind diese aber nicht. Bei einem positiven Fall im eigenen Haushalt müssen sich alle Mitglieder in Selbstisolation begeben - unabhängig vom Impfstatus. Die Quarantänezeit wird allgemein mit zehn Tagen angegeben, eine Freitestung für Geimpfte scheint aber möglich zu sein.

    Lockdown verhängt: Fast alle öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen

    Nach einem zwischenzeitlichen Abend-Lockdown zogen die Niederlande kurz vor Weihnachten die Notbremse. Deshalb sind viele öffentliche Einrichtungen geschlossen. Dies betrifft Gastronomiebetriebe wie Restaurants und Bars - hier darf nur Abholung und Lieferung der Speisen und Getränke angeboten werden -, Orte für künstlerische und kulturelle Aktivitäten wie Kinos, Theater und Konzertsäle, Zoos und Freizeitparks, Indoor-Sporteinrichtungen wie Schwimmbäder und Fitnessstudios und nicht essentielle Geschäfte - etwa Bekleidungsläden, Kaufhäuser oder Baumärkte.

    Geöffnet bleiben hingegen systemrelevante Geschäfte wie Supermärkte, Zoohandlungen, Apotheken, Optiker und Großhändler. Hier müssen um 20 Uhr die Türen schließen. Dienstleister wie Rechtsanwälte und Notare dürfen zu ihren regulären Geschäftszeiten öffnen.

    Veranstaltungen sind generell nicht erlaubt. Sportstätten im Freien müssen eine Sperrstunde um 17 Uhr beachten.

    Zu anderen Personen ist ein Abstand von 1,50 Meter einzuhalten. Laut „ADAC“ gibt es für öffentliche Innenräume sogar eine entsprechende Regel, ansonsten handelt es sich um eine Empfehlung.

    An allen öffentlich zugänglichen Orten wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten, Bahnhöfen, Flughäfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab 13 Jahren. Ebenso bei Kontaktberufen auch für die Kunden. Sind Mund und Nase hier nicht bedeckt, kostet das 95 Euro.

    Corona-Maßnahmen der Niederlande: Übernachtungen in Ferienparks und Hotels unter Einschränkungen möglich

    Ferienparks und Hotels sind mit entsprechenden Vorschriften geöffnet, es darf Zimmerservice und Essen zum Mitnehmen angeboten werden.

    In den eigenen vier Wänden sollen laut dringender Empfehlung an einem Tag höchstens zwei Personen ab 13 Jahren empfangen werden. Lediglich an den drei Weihnachtstagen sowie an Silvester und an Neujahr sind bis zu vier Gäste, die mindestens 13 Jahre alt sind, pro Tag erlaubt.

    Große Ansammlungen und Privatfeiern werden entsprechend nicht gerne gesehen. Vor Besuchen wird ein Selbsttest empfohlen. Im Freien sind nur Zusammentreffen von zwei Personen ab 13 Jahren erlaubt. Bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen können laut „ADAC“ Bußgelder von bis zu 400 Euro verhängt werden.

    Personen, die ihren 70. Geburtstag bereits hinter sich haben, werden explizit darauf hingewiesen, ihre Kontakte - einschließlich denen zu Kindern - auf ein Minimum zu beschränken und das Abstandsgebot zu beachten.

    Nach Ende des Lockdowns könnte nach dem Plan der Regierung überwiegend die 2G-Regel greifen. Damit wäre nur noch Geimpften und Genesenen der Zutritt zu Veranstaltungen oder Restaurants gewährt.

    Da auch Deutschland die Niederlande als Hochrisikogebiet einstuft, wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt. Nach der Rückkehr müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, einen Test vorlegen und sich anschließend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese kann mit einem negativen Test frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Kinder unter zwölf Jahren benötigen keinen Test, sind jedoch zu einer fünf Tage andauernden Quarantäne verpflichtet.

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