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Tschechien
06.01.2022

Corona-Regeln in Tschechien: 2G in Hotels und Restaurants

Zusammentreffen auf der Karlsbrücke: Mitten in Prag genossen während der zwischenzeitlichen Lockerungen zahlreiche Einwohner die gemeinsame Zeit an einer 500 Meter langen Tafel.
Foto: Petr David Josek, AP, dpa

Was kann man in Tschechien während der Pandemie erleben? Es ist zwar alles geöffnet, doch die Regierung hat strikte Corona-Regeln durchgesetzt. Ungeimpfte werden erheblich eingeschränkt.

Tschechien wird ähnlich heftig vom Coronavirus heimgesucht wie Deutschland. Entsprechend hat die Regierung einschneidende Maßnahmen beschlossen. Dadurch verkompliziert sich der Trip ins Nachbarland - zumal auch für Bürger aus der Bundesrepublik schon bei der Einreise besondere Regeln zu beachten sind. Wir geben einen Überblick.

Zunächst einmal warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien. Aus Sicht unserer Nachbarn wurde Deutschland im vierstufigen System in die dunkelrote und damit höchste Kategorie eingestuft, das heißt die Bundesrepublik birgt ein sehr hohes Infektionsrisiko.

Um Tschechien betreten zu können, muss daher ein Einreiseformular ausgefüllt werden, das in tschechischer und englischer Sprache zur Verfügung steht. Minderjährige ab zwölf Jahren können im Falle einer Reise mit erwachsener Begleitung auf dem entsprechenden Dokument mit eingetragen werden. Diese Voranmeldung ist nicht nötig, wenn nur Mitglieder eines Haushalts in einem Privat-Pkw einreisen.

Corona-Maßnahmen in Tschechien: Ungeimpfte müssen bis zum Test-Ergebnis auch im Freien Maske tragen

Zudem erlaubt nur ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test die Einreise. Bei einem längeren Aufenthalt wird von Personen ohne Impfung oder Genesung zwischen Tag fünf und Tag sieben ein weiterer PCR-Test verlangt. Bis zu dessen Ergebnis ist auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Die generelle Testpflicht entfällt für Personen mit Booster-Impfung.

Von all dem ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, Grenzpendler, Grenzgänger und Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr sowie aus Deutschland auf dem Landweg Einreisende, die sich nicht länger als 24 Stunden in Tschechien aufhalten.

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Interessant: In Tschechien sind Covid-Zertifikate nur noch bis neun Monate nach der Impfung gültig.

Eine Maskenpflicht greift im öffentlichen Nahverkehr - hierzu zählen auch Taxis -, in Geschäften, in Dienstleistungsbetrieben, in medizinischen Einrichtungen, in sozialen Betreuungseinrichtungen, in Universitäten, in Schulen, in Innenbereichen von Restaurants und Bars, in Theatern, in Kinos, in Konzertsälen, in Museen, in Galerien, in Ausstellungsräumen, in Burgen und Schlössern, in Sternwarten, in Planetarien, auf Messen, in Spielzimmern, in Casinos, in Clubs, in Diskotheken sowie an Orten, an denen Kongresse, Bildungsveranstaltungen oder Prüfungen abgehalten werden. Das gilt auch für alle anderen öffentlichen Innenräume und im Freien, solange kein Abstand von 1,50 Meter gewährleistet ist.

Aufgelistet werden auch Bahnsteige oder Haltestellen sowie kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Film- und Theatervorführungen im Freien. Bei Partys oder Feiern mit mehr als 30 Personen ist ebenfalls Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht in Tschechien: Neben FFP2 auch KN95 zugelassen - Jüngere können auch OP-Maske nutzen

Neben FFP2-Masken werden auch ähnlichen Schutz bietende Mund-Nase-Bedeckungen anerkannt, etwa KN95-Masken. Allen bis 15-Jährigen wird zwar ebenfalls empfohlen, einen solchen Schutz zu tragen, ihnen sind aber auch OP-Masken erlaubt.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich nicht für Kinder, die noch nicht mit ihrer Schulausbildung begonnen haben. Auch in Hotelzimmern oder unter Personen des gleichen Haushalts müssen Mund und Nase nicht bedeckt werden. Befreit sind zudem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigungen sowie wenn andere gesundheitliche Gründe dagegensprechen. Dies muss jedoch mit einem ärztlichen Attest belegt werden können.

Auch Sportler, Trainer und Schiedsrichter sind während des Trainings und der Spiele ausgenommen von der Maskenpflicht.

Video: SAT.1

Verstöße gegen die Maßnahmen werden von der Polizei ebenso überwacht wie von der Zollverwaltung und den Angehörigen der Armee, heißt es. Die Bußgelder können bis zu umgerechnet 400 Euro betragen. Zuwiderhandlungen gegen Quarantäneregeln können als Verbrechen im Sinne einer Verbreitung von Infektionskrankheiten angesehen werden.

Corona-Regeln in Tschechien: Sperrstunde für Restaurants und Bars erlassen

Restaurants, Bars, Clubs, Casinos und Spielhallen müssen um 22 Uhr schließen, es dürfen maximal sechs Personen oder nur solche aus einem Haushalt an einem Tisch sitzen. In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol konsumiert werden, in Shoppingcentern ist der Verzehr von Mahlzeiten außerhalb der Räumlichkeiten des Gastrobetriebs verboten. Bei Sport- oder Kulturveranstaltungen sind höchstens 1000 Zuschauer erlaubt, die Obergrenze für Vereins- oder gesellschaftliche Events liegt bei 100 Personen.

Bei Hochzeiten dürfen sich 30 Personen ohne jegliche Einschränkungen treffen. Können neben den Geimpften und Genesenen alle übrigen Gäste - Minderjährige ab 13 Jahren, Erwachsene, die einmal geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können - einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, sind 100 Personen erlaubt, ebenso bei Geburtstagsfeiern. Ohne diese Vorauswahl dürfen nur 20 Personen gemeinsam Geburtstag feiern.

Bei Beerdigungen gibt es keine Obergrenze mehr. Allerdings ist zu beachten, dass neben Geimpften und Genesenen bei Treffen in Restaurants nur Minderjährige, Personen mit einer Impfung und solche, bei denen von einer Impfung abgeraten wird, zugelassen sind, wenn sie einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen.

In Restaurants und Hotels sind nur Geimpfte und Genesene zugelassen. Auch bei körpernahen Dienstleistungen sowie in Schwimmbädern, Wellness- und Fitnesscentern, Theatern und Kinos gilt die 2G-Regel. Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen Nachweis erbringen, alle Teenager zwischen 13 und 18 Jahren und Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, bekommen mit einem maximal 72 Stunden alten PCR-Test Zutritt.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt, die kostenlose App eRouska auf das Smartphone herunterzuladen. Diese ist unter anderem mit der deutschen Corona-Warn-App verbunden. So seien Kontakte mit Infizierten auch über die Landesgrenzen hinaus erkennbar.

Tschechien wird aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Daher muss bei einer Rückkehr in die Bundesrepublik neben einer digitalen Einreiseanmeldung auch ein Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein höchstens 48 Stunden zurückliegender Test vorgelegt werden. Für Personen ohne Impfung und Genesung ist eine bis zu zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, die frühestens nach fünf Tagen durch Freitestung beendet werden kann. Für Kinder unter sechs Jahren gilt: Sie müssen sich nicht testen lassen, jedoch für fünf Tage in Quarantäne.

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