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Gericht: Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden

Bundesverfassungsgericht

Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden

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    Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun.
    Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun. Foto: Britta Pedersen, dpa (Archivbild)

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Musiker Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden durfte. Der Popsänger Xavier Naidoo hatte zuvor gegen eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung geklagt. Sie hatte ihn im Sommer 2017 in einem Vortrag als Antisemit bezeichnet. Zunächst hatte er recht bekommen. Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg aufgehoben und ein neues Urteil gefällt: Demnach durfte er in einem wissenschaftlichen Vortrag sehr wohl als Antisemit bezeichnet werden.

    Xavier Naidoo: Gericht untersagte Antisemitismus-Vorwurf zunächst

    Gegen die Einschätzung der Referentin reichte Naidoo 2017 vor dem Landgericht Regensburg Klage ein. Der Sänger argumentierte, er habe sich niemals feindselig gegen das Judentum, Juden, den Staat Israel oder jüdische Einrichtungen geäußert. Das Gericht gab ihm recht und untersagte der Referentin, den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Sie habe ihren Vorwurf nicht ausreichend belegen können, urteilte das Gericht. Die damalige Begründung des Gerichts: Sie könne ihren Vorwurf nicht ausreichend belegen. Laut dem Tagesspiegel hatte sich die Referentin auf Naidoos Songtexte bezogen.

    Die Referentin ging in Berufung, doch das Oberlandesgericht Nürnberg wies 2019 die Berufung zurück und betonte positiv, dass der Sänger ein Konzert zum 40-jährigen Jubiläum deutsch-israelischer Beziehungen gegeben habe.

    Xavier Naidoo: offen antisemitische Äußerungen auf Telegram

    Doch die Lage hat sich seitdem geändert. Mittlerweile äußert sich Naidoo ganz offen antisemitisch und rassistisch. Auf der Plattform Telegramm schreibt er etwa, „Lügen, Hochverrat, Bestechung und Erpressung” lägen in der “Art und Lebensweise der Juden”. Den “Zentralrat der Juden” macht er zum “Zentralrat der Lügen”, um nur Beispiele zu nennen.

    Im März 2020 musste Naidoo die Jury der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" verlassen, weil im Internet Videos aufgetaucht waren, in dem zu sehen ist, wie er ein Lied mit umstrittenen Textzeilen singt. Dazu sagte der 50-Jährige wenig später laut DWDL, er könnte dies nachvollziehen: "Ich denke, die müssen einfach nur tun, was sie tun müssen, um die Show weiterzumachen. Da kann man dann, glaube ich, mit so einer Meinung, die ich da vertrete, wahrscheinlich nicht so gut agieren.“

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