Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Laufen: Das ist der Grund

Berchtesgadener Land
04.08.2022

Bayerische Stadt erlässt Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

In Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land müssen freilaufende Katzen bald kastriert sein.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

In Laufen (Berchtesgadener Land) müssen freilaufende Katzen bald kastriert sein. Was der Grund dafür ist und was bei einem Verstoß gegen die Verordnung droht.

Freilaufende Katzen im Gemeindegebiet der Stadt Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land müssen künftig kastriert sein. Das Landratsamt hat eine entsprechende Katzenschutzverordnung erlassen. Halterinnen und Halter von freilaufenden Katzen müssen die Tiere bis spätestens 1. Februar 2023 mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und kastrieren lassen.

Kastrationspflicht in Laufen soll Tierschutz unterstützen

Mit dieser Verordnung unterstützt das Landratsamt und die Stadt Laufen den Tierschutz und die im Tierschutz aktiven Bürger, so das Landratsamt auf seiner Webseite. Im nördlichen Teil des Landkreises würde nachweislich immer wieder großes Leid durch Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen entstehen, die sich aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen zusammensetzen. "Häufig auftretende Infektionskrankheiten (insbesondere an Augen und Atmungsapparat), Verletzungen und Unterernährung führen zu einer geringen Lebenserwartung und einem großen Leid der Tiere", so die Behörde.

Katzenpopulation in Laufen soll kontrolliert werden

Damit die Population gezielt kontrolliert werden kann, wurden bereits regelmäßig freilebende Katzen durch Tierschutzvereine und Tierschützern eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert, an der Einfangstelle wieder freigelassen und nachbetreut. Dieser Ansatz ist laut dem Landratsamt vielversprechend.

Video: dpa

Der Erfolg halte sich allerdings in Grenzen, solange unkastrierte Hauskatzen die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Es würde auch immer wieder vorkommen, dass ungewollter Nachwuchs von Hauskatzen sich selbst überlassen wird und dieser dann den Ausgangspunkt für neue Kolonien verwilderter Katzen bildet.

Kastrationspflicht: Was passiert bei Verstößen?

Sollte ab Februar 2023 eine unkastrierte Katze aufgegriffen werden, kann die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Person das Tier in Obhut nehmen, bis der Halter ermittelt wurde. Kann dieser nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde die Kastration auf Kosten des Katzenhalters durch einen Tierarzt durchführen lassen. Wurde der Halter rechtzeitig ermittelt, kann die Gemeinde ihm auftragen, das Tier kastrieren zu lassen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung