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Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Laufen: Das ist der Grund

Berchtesgadener Land

Bayerische Stadt erlässt Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

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    In Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land müssen freilaufende Katzen bald kastriert sein.
    In Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land müssen freilaufende Katzen bald kastriert sein. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    Freilaufende Katzen im Gemeindegebiet der Stadt Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land müssen künftig kastriert sein. Das Landratsamt hat eine entsprechende Katzenschutzverordnung erlassen. Halterinnen und Halter von freilaufenden Katzen müssen die Tiere bis spätestens 1. Februar 2023 mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und kastrieren lassen.

    Kastrationspflicht in Laufen soll Tierschutz unterstützen

    Mit dieser Verordnung unterstützt das Landratsamt und die Stadt Laufen den Tierschutz und die im Tierschutz aktiven Bürger, so das Landratsamt auf seiner Webseite. Im nördlichen Teil des Landkreises würde nachweislich immer wieder großes Leid durch Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen entstehen, die sich aus entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen zusammensetzen. "Häufig auftretende Infektionskrankheiten (insbesondere an Augen und Atmungsapparat), Verletzungen und Unterernährung führen zu einer geringen Lebenserwartung und einem großen Leid der Tiere", so die Behörde.

    Katzenpopulation in Laufen soll kontrolliert werden

    Damit die Population gezielt kontrolliert werden kann, wurden bereits regelmäßig freilebende Katzen durch Tierschutzvereine und Tierschützern eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert, an der Einfangstelle wieder freigelassen und nachbetreut. Dieser Ansatz ist laut dem Landratsamt vielversprechend.

    Der Erfolg halte sich allerdings in Grenzen, solange unkastrierte Hauskatzen die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Es würde auch immer wieder vorkommen, dass ungewollter Nachwuchs von Hauskatzen sich selbst überlassen wird und dieser dann den Ausgangspunkt für neue Kolonien verwilderter Katzen bildet.

    Kastrationspflicht: Was passiert bei Verstößen?

    Sollte ab Februar 2023 eine unkastrierte Katze aufgegriffen werden, kann die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Person das Tier in Obhut nehmen, bis der Halter ermittelt wurde. Kann dieser nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde die Kastration auf Kosten des Katzenhalters durch einen Tierarzt durchführen lassen. Wurde der Halter rechtzeitig ermittelt, kann die Gemeinde ihm auftragen, das Tier kastrieren zu lassen.

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