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Neue Form der Pflege: Lauterbach will Pflege-Wohnungen einführen

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Neue Form der Pflege: Lauterbach will Pflege-Wohnungen einführen

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    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Pflegebedürftigen eine weitere Form der Pflege eröffnen - eine Mischung aus ambulant und stationär.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Pflegebedürftigen eine weitere Form der Pflege eröffnen - eine Mischung aus ambulant und stationär. Foto: Michael Kappeler, dpa (Archivbild)

    Wird ein Mensch pflegebedürftig, besteht in Deutschland aktuell die Wahl zwischen der Pflege zu Hause sowie der Unterbringung in einem Pflegeheim. Zwar gibt es neben der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus unterschiedliche Wohnformen für Pflegebedürftige - zum Beispiel Pflege-WGs -, trotzdem handelt es sich hierbei um eine häusliche oder ambulante Pflege, während im Pflegeheim von stationärer Pflege gesprochen wird.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte Pflegebedürftigen nun eine weitere Form der Pflege anbieten und damit die Lücke zwischen der Betreuung zu Hause und der im Heim schließen. Wie das Angebot genau aussehen und wann es kommen soll, lesen Sie hier. 

    Pflege-Wohnungen und "stambulante Versorgung": Was plant Lauterbach?

    Sein Konzept der "stambulanten Versorgung" - also eine Mischung aus stationärer und ambulanter Pflege - stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 20. März 2024 in Berlin vor. Mit den sogenannten Pflege-Wohnungen will er dem Deutschlandfunk zufolge pflegebedürftigen Menschen eine weitere Möglichkeit bieten, sich versorgen zu lassen. Die speziell für die Pflege ausgestatteten Wohnungen sollen dabei für die Unterbringung von Menschen jeden Pflegegrades geeignet sein.

    "Das ist eine Versorgungsform, die in Deutschland bisher fehlt", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Es handle sich um eine Pflege-Mischform für pflegebedürftige Menschen, die noch nicht bereit für ein Pflegeheim seien, aber auch nicht mehr zu Hause in ihren eigenen vier Wänden leben könnten. Heißt: Betroffene würden dann in einer Wohnung leben, die pflegerisch rund um die Uhr so versorgt werde, dass man dort auch mit einem höheren Pflegegrad leben könne.

    Entsprechende Angebote könnten laut altenheim.net etwa durch Seniorenresidenzen gemeinsam mit Pflegediensten aufgebaut werden, wenn der rechtliche Rahmen einmal steht. Das Interesse sei in jedem Fall groß, sagte Lauterbach in Berlin.

    Die rechtliche Grundlage für die Pflege-Mischform der stambulanten Versorgung soll Lauterbach zufolge in einem Pflegegesetz geregelt werden, das noch vor dem Sommer vorgelegt werden soll. Dabei wird die neue Regelung Teil des Pflegekompetenzgesetzes sein, das zudem die Kompetenzen von Pflegekräften erweitern soll. 

    BeneVit-Modellprojekt: Soll es als Vorbild für die Pflege-Wohnungen dienen?

    Das Konzept der stambulanten Versorgung dürfte einigen Menschen bereits bekannt vorkommen. Ein ähnliches Modell wird laut altenheim.net bereits seit 2016 von der BeneVit Gruppe in Baden-Württemberg getestet. Eigenen Angaben der BeneVit Gruppe zufolge handelt es sich um ein "Mitmach-Pflegeheim" mit stambulantem Konzept. Demnach können Leistungen ambulant oder durch Angehörige erbracht werden, Pflegebedürftige können ein Paket von individuellen Wahlleistungen buchen und eine 24-Stunden-Fachkraft garantiert stationäre Sicherheit. Auch die baulichen Voraussetzungen eines Pflegeheims sind gegeben. 

    Ob das Modellprojekt im baden-württembergischen Wyhl nun aber für die von Lauterbach geplante weitere Pflegeform als Vorbild fungieren soll, ist laut altenheim.net noch fraglich. 

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