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Feuerwerk: Umwelthilfe will Böllerverbot zur Not vor Gericht erstreiten

Feuerwerk

Umwelthilfe will Böllerverbot zur Not vor Gericht erstreiten

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    Die Deutsche Umwelthilfe will sich für ein Böllerverbot in deutschen Großstädten einsetzen.
    Die Deutsche Umwelthilfe will sich für ein Böllerverbot in deutschen Großstädten einsetzen. Foto: Bernd Hohlen (Symbolbild)

    Die Feinstaubbelastung der Luft ist in deutschen Großstädten in der Silvesternacht teils deutlich gestiegen, auch in Augsburg waren Auswirkungen zu spüren. Auch als Konsequenz daraus will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Böllerverbot in deutschen Großstädten mit hoher Feinstaubbelastung durchsetzen und dazu notfalls auch vor Gericht ziehen. "Wir werden den politischen Druck erhöhen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der Berliner Zeitung. Man werde alle Möglichkeiten einer Klage prüfen. "Das wäre jedoch das letzte Mittel der Auseinandersetzung", sagte Resch. "Am liebsten wäre uns, wir könnten uns möglichst schnell außergerichtlich mit den Kommunen einigen." 

    Viele Kommunen haben bereits ein Böllerverbot verhängt

    Umweltschützer warnen schon lange vor der hohen Feinstaubbelastung durch die Silvesterböllerei. Etliche Kommunen haben das private Böllern in den Innenstädten bereits untersagt, so auch in Augsburg, wo das Verbot allerdings kaum durchgesetzt wurde. Die Deutsche Umwelthilfe spielt in der Dieselkrise eine große Rolle, sie hat mit Klagen eine ganze Reihe von Fahrverbotszonen für ältere Dieselautos in Großstädten erwirkt. Solche Verbotszonen soll es nun auch für Raketen und Böller in der Silvesternacht geben. 

    Die DUH forderte Kommunen mit hoher Luftbelastung auf, zentrale und professionell gestaltete Feuerwerke außerhalb dieser mit Feinstaub belasteten Zonen zu veranstalten, am besten am Stadtrand. "Ein öffentliches Feuerwerk oder eine professionelle Pyro-Show sind dabei nicht nur sicherer. Diese belasten auch die Umwelt weniger, da hier meist andere Feuerwerksbatterien zum Einsatz kommen", sagte Resch. (dpa/lare)

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