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  3. Pflegegesetz: Pflegebeiträge steigen: So sinkt ihr Gehalt ab Juli

Pflegegesetz
10:14 Uhr

Pflegebeiträge steigen: So sinkt ihr Gehalt ab Juli

Höhere Pflegebeiträge belasten vor allem eine Beitragszahler-Gruppe
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Die allgemeinen Pflegebeiträge werden erhöht. Aber nicht für alle gleich. Wir sagen Ihnen, welche Gruppe besonders tief in die Tasche greifen muss.

Die Deutschen müssen sich auf steigende Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung einstellen. Demnach sollen die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung laut Bundesgesundheitsministerium schon zum 1. Juli 2023 "moderat" angehoben werden. Doch "moderat" wird es nicht für alle Beitragszahler. Wir sagen Ihnen, um wieviel ihre Pflegebeiträge künftig steigen werden, und welche Gruppe es besonders hart trifft.

Pflegegesetz vom Bundestag angenommen

"Nach einer erneut kontroversen und teils hitzig geführten Debatte über die Zukunft der Pflegeversorgung hat der Bundestag die jüngste Pflegereform verabschiedet", so schreibt es der Bundestag auf seiner Webseite. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wurde demnach mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen und zwei Enthaltungen in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.

Das neue Gesetz sieht vor, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen. Dazu hebt die Bundesregierung das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent an. Es steht Bedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, zu. Auch die Beiträge für Sachleistungen sollen um denselben Wert erhöht werden. Auf die Beitragszahler kommen so spürbare Mehrkosten zu. 

Pflegereform 2023: Hohe Pflegebeiträge vor allem für Kinderlose

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll beim Pflegebeitrag künftig stärker danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Profitieren sollen vor allem größere Familien mit zwei und mehr Kindern. Dies soll mit der Anhebung des allgemeinen Beitrags zum 1. Juli kombiniert werden. Die niedrigeren Beiträge für Eltern gelten aber nur, solange die zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahren alt sind. Damit ergeben sich laut Bundesgesundheitsministerium ab 1. Juli 2023 folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

  • Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
  • Mitglieder mit 1 Kind = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
  • Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
  • Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
  • Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
  • Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

Kinderlose Personen erwartet somit eine spürbare Beitragserhöhung. Der Kinderlosenzuschlag wird von 0,35 auf 0,6 Prozent angehoben. Der Gesamtbeitrag beläuft sich dann auf nicht zu unterschätzende vier Prozent des eigenen Bruttoeinkommens. Arbeitgeber übernehmen 1,7 Prozent, Arbeitnehmer zahlen 2,3 Prozent.

Laut einem Bericht der Bild-Zeitung würde sich bei einem Bruttoverdienst von 2000 Euro der Pflegebeitrag dann auf 46 Euro ohne Kind, 34 Euro mit einem Kind, 29 Euro mit zwei Kindern und bis zu 14 Euro für fünf Kinder erhöhen.

Wie profitieren Pflegebedürftige und Angehörige von der Reform?

Für Pflegebedürftige mit dem höchsten Pflegegrad und ihre Angehörigen bedeuten die Zahlen wiederum mehr Geld in der Tasche, konkret: ab dem 1. Januar 2024 haben sie 40 Euro mehr Pflegegeld im Monat. Ab dem 1. Januar kann das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige zudem öfter in Anspruch genommen werden. Bisher ist es auf einmalig zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person beschränkt. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es dann jährlich einen Anspruch von zehn Tagen. Zusätzlich zu der Erhöhung des Pflegegeldes soll es ab 2025 für alle ein flexibles Entlastungsbudget geben. Etwa 3500 Euro, die den Pflegebedürftigen unbürokratisch zur Verfügung stehen sollen.

Übrigens: Für jeden Pflegegrad von 1 bis 5 gibt es unterschiedliche Leistungen.