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Pflegereform: Pflegebeiträge seit Juli 2023 angehoben: Wen die Erhöhung besonders trifft

Pflegereform

Pflegebeiträge seit Juli 2023 angehoben: Wen die Erhöhung besonders trifft

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    Höhere Pflegebeiträge belasten vor allem eine Beitragszahler-Gruppe
    Höhere Pflegebeiträge belasten vor allem eine Beitragszahler-Gruppe Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Seit Juli 2023 müssen die Deutschen dank steigender Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung tiefer in die Tasche greifen. Demnach wurden die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung laut Bundesgesundheitsministerium bereits zum 1. Juli 2023 "moderat" angehoben. Doch "moderat" wurde es nicht für alle Beitragszahler. Wir sagen Ihnen, um wieviel ihre Pflegebeiträge gestiegen sind, welche Gruppe es besonders hart trifft und was für 2024 und 2025 zu erwarten ist. 

    Pflegegesetz vom Bundestag angenommen

    "Nach einer erneut kontroversen und teils hitzig geführten Debatte über die Zukunft der Pflegeversorgung hat der Bundestag die jüngste Pflegereform verabschiedet", so schreibt es der Bundestag auf seiner Webseite. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wurde demnach mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen und zwei Enthaltungen in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.

    Das neue Gesetz sieht vor, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen. Dazu hat die Bundesregierung das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben. Es steht Bedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, zu. Auch die Beiträge für Pflegesachleistungen sind um denselben Wert erhöht worden. Auf die Beitragszahler kommen so spürbare Mehrkosten zu. 

    Pflegereform 2023: Hohe Pflegebeiträge vor allem für Kinderlose

    Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird beim Pflegebeitrag nun stärker danach unterschieden, ob die Beitragszahler Kinder haben oder nicht. Profitieren sollen vor allem größere Familien mit zwei und mehr Kindern. Dies wurde mit der Anhebung des allgemeinen Beitrags zum 1. Juli 2023 kombiniert. Die niedrigeren Beiträge für Eltern gelten aber nur, solange die zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahren alt sind. Sind sie älter, gilt grundsätzlich der Satz mit einem Kind. Damit ergeben sich laut Bundesgesundheitsministerium seit dem 1. Juli 2023 folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

    • Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
    • Mitglieder mit 1 Kind = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
    • Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
    • Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
    • Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
    • Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

    Kinderlose Personen haben somit seit Juli eine spürbare Beitragserhöhung zu stemmen. Der Kinderlosenzuschlag wurde demnach von 0,35 auf 0,6 Prozent angehoben. Der Gesamtbeitrag beläuft sich also auf nicht zu unterschätzende vier Prozent des eigenen Bruttoeinkommens. Arbeitgeber übernehmen 1,7 Prozent, Arbeitnehmer zahlen 2,3 Prozent.

    Laut einem Bericht der Bild-Zeitung macht sich die Beitragserhöhung in der Pflege bei einem Bruttoverdienst von 2000 Euro wie folgt bemerkbar: der Pflegebeitrag für eine kinderlose Person steigt auf 46 Euro, auf 34 Euro für eine Person mit einem Kind, 29 Euro für ein Elternteil mit zwei Kindern und bis zu 14 Euro für fünf Kinder. 

    Wie profitieren Pflegebedürftige und Angehörige von der Pflegereform?

    Für Pflegebedürftige mit dem höchsten Pflegegrad und ihre Angehörigen bedeuten die Zahlen wiederum mehr Geld in der Tasche, konkret: seit dem 1. Januar 2024 haben sie 40 Euro mehr Pflegegeld im Monat. Zudem kann das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige öfter in Anspruch genommen werden. Bisher ist es auf einmalig zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person beschränkt. Seit 1. Januar 2024 gibt es jährlich einen Anspruch von zehn Tagen. Zusätzlich zu der Erhöhung des Pflegegeldes soll es ab 2025 für alle ein flexibles Entlastungsbudget geben. Etwa 3500 Euro, die den Pflegebedürftigen unbürokratisch zur Verfügung stehen sollen.

    Übrigens: Pflegebedürftige und Angehörige haben je nach Pflegegrad von 1 bis 5 Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. 

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