Für Kinder gibt es in Deutschland Geld – das Kindergeld. Es beträgt aktuell 250 Euro monatlich pro Kind. So soll die grundlegende Versorgung des Nachwuchses gesichert werden. Die staatliche Unterstützung fließt mindestens bis zum 18. Geburtstag, in Ausnahmefällen aber auch für junge Erwachsene.
Geht es nach Familienministerin Lisa Paus (Grüne), zählt das Kindergeld künftig zur Kindergrundsicherung, die aber noch nicht einmal in ihren Kinderschuhen steckt. Bislang muss das Kindergeld beantragt werden, im Zuge der Steuererklärung führt das Finanzamt dann eine Günstigerprüfung durch und zieht in manchem Fall ersatzweise den Kinderfreibetrag vor, wenn dieser den Eltern oder Erziehungsberechtigten finanzielle Vorteile verschafft.
Möglicherweise steht dem Kindergeld noch eine weitere Änderung ins Haus. Ein SPD-Politiker plädiert dafür, die Leistung auszuzahlen, ohne dass zuvor ein Antrag gestellt werden muss.
Kindergeld: Wer bekommt es?
Das Kindergeld steht laut dem vom Familienministerium unterhaltenen Familienportal deutschen Staatsangehörigen zu, die mit ihren Kindern in Deutschland leben. Unter bestimmten Bedingungen bekommen auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, diese Leistung. Auch im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sind bezugsberechtigt.
Nicht nur leibliche Eltern können Kindergeld erhalten, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister oder Großeltern.
Kindergeld: Wie muss es beantragt werden?
Dem Familienportal zufolge ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, dafür sollte das Formular der Familienkasse genutzt werden. Der Antrag kann online ausgefüllt, danach ausgedruckt und unterschrieben werden.
Nach Angaben der Familienkasse kann Kindergeld ab der Geburt und Kindergeld für über 18-jährige Kinder auch vollständig elektronisch – also ohne Ausdrucken – beantragt werden. Dann wird jedoch eine elektronische Identifizierung durch die BundID, etwa mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat oder einem digitalen Personalausweis, benötigt.
Kindergeld: Braucht es künftig keinen Antrag mehr?
Kindergeld ohne Antrag auszahlen – so lautet der Vorschlag des SPD-Bundestagsabgeordneten Esra Limbacher. Er betont im Tagesspiegel: "In Deutschland bekommt man mit der Geburt automatisch die Steuer-ID mitgeteilt, das Kindergeld muss man aber kompliziert beantragen. Das müssen wir endlich ändern."
Zwar gebe das Standesamt die Geburt an das Finanzamt weiter, aber eben nicht an die Kindergeldstelle. "Hier müssen wir die technische Verknüpfung herstellen und Familien entlasten", findet der gebürtige Hesse, der seit 2023 auch Generalsekretär der SPD Saarland ist.
Auch die Anträge auf Mutterschutz und Elterngeld sind für den 35-Jährigen mit zu großen bürokratischen Belastungen für Familien verbunden, letzterer umfasse derzeit 27 Seiten. Daneben wirbt er im Magazin Vorwärts für eine Abkehr der Bonpflicht: "Wir sollten darüber sprechen, ob nicht kluge digitale Lösungsansätze und eine Bagatellgrenze für Umsätze unter zehn Euro sinnvoller sind als die derzeitige Regelung."
Insgesamt moniert Limbacher: "Unnötige Bürokratie in unserem Land hat Überhand genommen. Sie kostet Zeit und Geld, stellt normale Arbeitnehmer vor hohe Hürden im Alltag und bremst die Wirtschaft."