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Polizistenmord Kusel: Urteil gefallen - Verteidiger legt Revision ein

Mordprozess

Urteil im Polizistenmord-Prozess gefallen – Verteidiger legt Revision ein

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    Der Hauptangeklagte im Fall des Polizistenmordes von Kusel, Andreas S. (rechts), sitzt neben seinem Anwalt im Landgericht Kaiserslautern.
    Der Hauptangeklagte im Fall des Polizistenmordes von Kusel, Andreas S. (rechts), sitzt neben seinem Anwalt im Landgericht Kaiserslautern. Foto: Uwe Anspach, dpa (Archiv)

    Was in der Nacht zum 31. Januar dieses Jahres auf der Kreisstraße 22 im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel geschah, sorgte bundesweit für Entsetzen. Zwei Polizeibeamte verloren bei einem Einsatz ihr Leben. Mutmaßlich erschossen von Andreas S., der kurze Zeit später festgenommen wurde. Nun ist ein Urteil im Fall um den Polizistenmord von Kusel gefallen, in dem auch noch eine zweite Person auf der Anklagebank saß. 

    Polizistenmord von Kusel: Angeklagter muss lebenslang in Haft

    Andreas S. wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an den Polizeibeamten zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Mittwoch wurde von dem Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Verteidiger legte am Donnerstag Revision ein.

    Die Staatsanwaltschaft hatte für Andreas S. lebenslange Haft gefordert. Er soll die beiden Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben. Zunächst die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und dann den 29 Jahre alten Oberkommissar. Der Oberstaatsanwalt Stefan Orthen sprach im Vorfeld des Urteils bei der Tat von einem "Hinrichtungscharakter". Es seien mehrere Mordmerkmale gegeben und auch die besondere Schwere der Schuld bewiesen. Aus der Sicht von Prof. Guido Britz, der die Familie des erschossenen Polizeibeamten vertrat, sei die Tat ein "Abknallen von Beamten wie Tiere" gewesen. "Zwei Polizisten sind auf bestialische Art und Weise zu Tode gebracht worden", sagte er.

    Gegen den Mitangeklagten Florian S. war zunächst wegen Mordes ermittelt worden. In der Folge erhärtete sich der Verdacht allerdings nicht. Der 33-Jährige wurde wegen Beihilfe zur Wilderei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Andreas S. soll aus Habgier gehandelt haben

    Die Ermittler sind überzeugt, dass Andreas S. die Tat aus Habgier begangen hat. "Die Tötung der Polizisten diente außerdem der Verdeckung der gewerbsmäßigen Wilderei", sagte Orthen in seinem Plädoyer. Der Angeklagte hatte offenbar finanzielle Probleme. Die Einnahmen des Verkaufs des erlegten Wildes dienten ihm wohl zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes. 

    Die Beamten hatten wohl die beiden geschossenen Hirsche und Rehe im Kastenwagen entdeckt, weswegen sie den Wagen für eine Verkehrskontrolle anhielten. Das wurde ihnen zum Verhängnis.

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