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Arbeitslosengeld II: Reform der Jobcenter kommt erst nach der Wahl

Arbeitslosengeld II

Reform der Jobcenter kommt erst nach der Wahl

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    Jobcenter-Reform gescheitert - Merkel in der Kritik
    Jobcenter-Reform gescheitert - Merkel in der Kritik Foto: DPA

    Berlin - In der Großen Koalition kracht es wieder einmal. Auslöser des Streits ist das Scheitern der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Jobcenter.

    Die Unionsfraktion hatte einen Vorschlag von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) abgelehnt, den dieser zusammen mit den Ministerpräsidenten Roland Koch, Jürgen Rüttgers (beide CDU) und Kurt Beck (

    Nun ist der Ärger groß, nicht nur bei der SPD, sondern auch in der Union. Führende Sozialdemokraten werfen CDU und CSU vor, in ideologische Konflikte verstrickt und nicht mehr regierungsfähig zu sein. Minister Scholz kritisiert die Entscheidung als "kollektiven Nervenzusammenbruch der Union". Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, spricht von einem "politischen Offenbarungseid" der Kanzlerin.

    Merkel habe in der Fraktion "ihren eigenen Vorschlag zu Fall gebracht". Man könne eine Volkspartei "nicht meinungslos" führen.

    Kritik am Verhalten der eigenen Parteifreunde in Berlin kommt aber auch von Unionspolitikern aus den Ländern. Hendrik Wüst, Generalsekretär der nordrhein-westfälischen CDU, nennt die Haltung der eigenen Bundestagsabgeordneten "schlicht unverantwortlich", NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) klagt, "das ist arbeitsmarktpolitisch eine Katastrophe".

    Regierungssprecher Ulrich Wilhelm weist die Kritik hingegen zurück. Die Kanzlerin könne sich nicht über schwierige verfassungsrechtliche Fragen hinwegsetzen, zudem sei die für eine Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit wegen des Widerstandes der FDP im Bundesrat nicht gesichert.

    Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die 346 bestehenden Jobcenter, die die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen oder Kreise in Arbeitsgemeinschaften ("Argen") eingerichtet haben, verfassungswidrig, da es sich um eine unzulässige Mischverwaltung handelt. Nach dem Kompromissvorschlag von Scholz, Koch, Rüttgers und Beck sollten die bestehenden Einrichtungen in eigenständige, öffentlich-rechtlich organisierte "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) umgewandelt werden, die weiterhin eine Betreuung "aus einer Hand" anbieten sollten. Das geht nur mit einer Grundgesetzänderung.

    Dagegen läuft die Union Sturm. Man könne nicht einen verfassungswidrigen Zustand einfach dadurch aus der Welt schaffen, indem man das Grundgesetz an dieser Stelle ändert, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Norbert Röttgen - und wird in dieser Ansicht von Bundestagspräsident Norbert Lammert unterstützt.

    Immerhin: Damit der Streit nicht auf dem Rücken der betroffenen Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfänger sowie der rund 61 000 Beschäftigten in den Jobcentern ausgetragen wird, einigten sich Arbeitsminister Scholz und die Bundesagentur für Arbeit darauf, die Kooperation zwischen der Arbeitsagentur und den Kommunen in jenen 56 Jobcentern, in denen bereits Ende des Jahres die Verträge auslaufen, bis 2010 fortzusetzen.

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