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Beihilfe zum Massenmord: BGH bestätigt Urteil gegen Auschwitz-Wachmann Oskar Gröning

Beihilfe zum Massenmord

BGH bestätigt Urteil gegen Auschwitz-Wachmann Oskar Gröning

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    Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.
    Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Foto: Tobias Schwarz (dpa)

    Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. dpa

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