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Bundesrat-Beschlüsse von Bafög bis Zwangsrabatt

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Bundesrat-Beschlüsse von Bafög bis Zwangsrabatt

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    Bundesrat-Beschlüsse von Bafög bis Zwangsrabatt
    Bundesrat-Beschlüsse von Bafög bis Zwangsrabatt Foto: DPA

    BAFÖG: Auf ein höheres Bafög müssen Studenten und Schüler vorerst weiter warten. Im Kostenstreit mit dem Bund riefen die Länder nahezu geschlossen den Vermittlungsausschuss an. Das Bafög wird abhängig vom Elterneinkommen gezahlt. Die Fördersätze sollen um zwei Prozent, die Elternfreibeträge um drei Prozent steigen.

    STIPENDIENPROGRAMM: Mit ihrer schwindenden Mehrheit setzten Union und FDP noch ein neues nationales Stipendienprogramm durch. Damit sollen künftig bis zu 160 000 der leistungsstärksten Studenten mit monatlich 300 Euro unterstützt werden - unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

    JOBCENTER: Mehr als 6,5 Millionen Langzeitarbeitslose und ihre Familien werden in den Jobcentern weiter aus einer Hand betreut. Der Bundesrat billigte einstimmig die Änderung des Grundgesetzes zum Erhalt der Jobcenter. Die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen wird damit auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt. Die Zahl der Optionskommunen steigt von 69 auf bis zu 110.

    SOLARFÖRDERUNG: Sie wird rückwirkend zum 1. Juli deutlich gekürzt. Der im Vermittlungsausschuss vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass die Förderung der Solarenergie um 11 bis 16 Prozent zurückgenommen wird, jedoch erst in vollem Umfang mit drei Monaten Verspätung zum 1. Oktober. Die Länder wollten die Absenkung auf 10 Prozent begrenzen.

    LEERVERKÄUFE: Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in Deutschland künftig weniger Spielraum. Alle "ungedeckten Leerverkäufe" werden verboten. Bereits seit Mitte Mai sind bestimmte Leerverkäufe untersagt. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird dieses Verbot ausgeweitet.

    BONUSREGELN: Übertriebene Bonuszahlungen an Manager von Banken und Versicherungen können künftig eingeschränkt werden. Dafür erhält die oberste Finanzaufsicht BaFin mehr Eingriffsrechte. Sie kann Bonuszahlungen beschränken oder komplett untersagen, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind.

    PHARMA-ZWANGSRABATT: Der erste Teil des Pharmasparpakets kann zum 1. August in Kraft treten. Zur Eindämmung der ständig steigenden Arzneimittelausgaben billigte der Bundesrat die vom Bundestag bereits beschlossene Anhebung des Hersteller-Zwangsrabatts von 6 auf 16 Prozent. Außerdem werden die Arzneimittelpreise bis Ende 2013 eingefroren.

    DATENSCHUTZ: Der Datenschutz bei Internetdiensten wie Google Street View muss nach Ansicht des Bundesrates gestärkt werden. Ziel ist es, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor Daten ins Netz kommen. Wer fotografiert wurde, soll uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

    PERSONALAUSWEIS: Geplante Ermäßigungen für den neuen elektronischen Personalausweis soll es nicht geben. Die Länder sprachen sich dagegen aus, dass das Dokument für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren kostenfrei sein soll. Für unter 24-Jährige soll der Ausweis nach dem Willen der Länder 22,80 Euro kosten und nicht wie vorgesehen 19,80 Euro. Der Ausweis im Scheckkartenformat soll am 1. November eingeführt werden.

    WALDGESETZ: Ein neues Waldgesetz bringt mehr Rechtssicherheit für Waldbesitzer und Waldbesucher. So können Waldbesitzer sogenannte Schnellwuchsplantagen oder Bäume zur Energieerzeugung anpflanzen, ohne befürchten zu müssen, dass solche Flächen rechtlich als Wald angesehen werden. Dies erleichtert die Vermarktung. Für Spaziergänger wird klargestellt: Wer den Wald als Erholungsraum nutzt, tut dies in eigener Verantwortung: Ein herabfallender Ast gilt als "waldtypische Gefahr".

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