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Asyl: Bundesrat vertagt Entscheidung über "sichere Herkunftsländer"

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Bundesrat vertagt Entscheidung über "sichere Herkunftsländer"

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    Eine Entscheidung des Bundesrats darüber, ob vier Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen, wurde vertagt.
    Eine Entscheidung des Bundesrats darüber, ob vier Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen, wurde vertagt. Foto: Ralf Hirschberger, dpa

    Der Bundesrat hat die Entscheidung über die Einstufung von Georgien und drei nordafrikanischen Staaten als "sichere Herkunftsländer" für Asylbewerber verschoben. Das teilte der Vizepräsident des Bundesrates, der brandenburgische Regierungschef Dietmar Woidke (SPD), am Freitag zu Beginn der Sitzung mit. Einen entsprechenden Antrag hatte kurzfristig die Landesregierung Thüringens gestellt. 

    Ein neuer Termin für die Abstimmung wurde nicht genannt. Laut Bundesrat könnte das Gesetz auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

    Die Bundesregierung will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Als solche werden Staaten eingestuft, bei denen vermutet wird, dass es in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Das soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen.

    Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt

    Im vergangenen Jahr hatten 7885 Menschen aus diesen vier Staaten einen Asylantrag gestellt. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Es bedarf jedoch auch der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

    Vor der Sitzung hatte sich abgezeichnet, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Länderkammer keine Mehrheit finden würde, weil von den Ländern mit Regierungsbeteiligung von Grünen oder Linkspartei nur Baden-Württemberg zustimmen wollte. Die Bundestagsfraktion der Grünen lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten generell ab. Außerdem verweist sie auf die Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen in Nordafrika. 

    Befürworter der Reform in der Union hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Asylbewerber aus Georgien und den Maghreb-Staaten häufiger straffällig werden als Schutzsuchende anderer Nationalitäten. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte: "Es ist unverantwortlich. Wir reden seit 2015 darüber und nichts bewegt sich, weil die Grünen die Parteiinteressen über die unseres Landes stellen." (dpa)

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