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Cannabis auf Rezept: Regierung will Handel von Cannabis für Patienten regeln

Cannabis auf Rezept

Regierung will Handel von Cannabis für Patienten regeln

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    Cannabis selbst anbauen bleibt verboten.
    Cannabis selbst anbauen bleibt verboten. Foto:  Abir Sultan (dpa)

    Die Bundesregierung will den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer staatlichen Stelle geben. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Sonntag, dass der Vorschlag einer "Cannabisagentur" in einem Referentenentwurf enthalten sei. Die "Welt am Sonntag" hatte zuvor darüber berichtet. Die Gesamtkoordination soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden. 

    Cannabis auf Rezept - kein Eigenanbau

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. "Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden", hatte Gröhe erklärt. Missbrauch müsse aber wirksam verhindert werden. Deshalb soll der Eigenanbau durch Patienten weiter verboten bleiben.

    "Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge", heißt es dem Zeitungsbericht zufolge in dem Entwurf. "Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken."

    Das sollten Sie über Cannabis wissen

    Ausgangsquelle für Haschisch und Marihuana ist die Hanfpflanze "Cannabis sativa". Besonders stark konzentriert ist der Wirkstoff THC im Harz der Blüte, das als Haschisch konsumiert wird.

    Marihuana ist eine Mischung aus getrockneten Blättern, Blüten und Zweigen.

    "Hasch" wird geraucht, als Tee aufgebrüht oder in Nahrungsmitteln verarbeitet - gerne in Plätzchen.

    Häufiger starker Konsum kann nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zur psychischen Abhängigkeit führen.

    Cannabis-Produkte werden seit Jahrhunderten zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt - manche Patienten dürfen Cannabis inzwischen legal verwenden.

    Cannabis gehört nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz zu den illegalen Suchtmitteln. Besitz, Anbau und der Handel sind verboten.

    Das Betäubungsmittelgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft vor.

    Beim Umgang mit "nicht geringen Mengen" - bei Haschisch und Marihuana 500 Konsumeinheiten liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren.

    Für "Gelegenheitskiffer" kennt das Gesetz die Untergrenze der "geringen Menge" zum Eigenverbrauch. Die Staatsanwaltschaft kann dann von einer Strafverfolgung absehen.

    Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von der Agentur festgelegt werden. Der Referentenentwurf befindet sich nach Angaben des Ministeriums in der Ressortabstimmung. Wann die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft treten kann, ist noch unklar.

    400 Patienten dürfen Cannabis legal beziehen

    Derzeit dürfen etwa 400 Patienten in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken beziehen. Der Bedarf wird durch Importe aus den Niederlanden gedeckt. Die Bundesregierung kann keine Schätzung dazu abgeben, wie vielen Patienten in Deutschland eine Behandlung mit cannabishaltigen Arzneimitteln verordnet werden könnte. Bauen diese in der eigenen Wohnung Hanfpflanzen an, geraten sie derzeit aufgrund der geltenden Gesetzeslage rasch ins Visier von Ermittlern. Besitz, Anbau und Handel sind verboten. dpa/AZ

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