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  3. Corona-Impfpflicht: Keine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmer - aber bleibt das so?

Corona-Impfpflicht
11.01.2021

Keine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmer - aber bleibt das so?

Zwei Impfdosen sind nötig, um sich gegen eine Covid-19-Erkrankung zu schützen. Eine Impfpflicht für Arbeiternehmer soll es vorerst nicht geben.
Foto: Kevin Hagen/AP, dpa

Plus Arbeitgeber können ihre Beschäftigten grundsätzlich nicht zu einer Corona-Impfpflicht verdonnern. Aber Dinge ändern sich, wie die Masern-Impfpflicht zeigt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und andere Kabinettsmitglieder, darunter auch Regierungschefin Angela Merkel (beide CDU), haben bereits Stein und Bein geschworen, dass es eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland nicht geben wird. Doch was ist mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? In einigen Berufen sind Impfungen gegen andere Krankheiten als Corona entweder vorgeschrieben oder zumindest Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sehr lange wurde über die gesetzliche Impfpflicht gegen Masern gestritten – seit Dezember 2019 ist sie Gesetz. Der Gedanke an eine Corona-Impfpflicht in der Arbeitswelt ist da naheliegend.

Arbeitsrechtler sehen keine Grundlage für Corona-Impfpflicht

Für die Bundesregierung ist die Sache bislang eindeutig. Eine Corona-Impfpflicht im arbeitsrechtlichen Sinne gebe es nicht, hieß es am Montag aus dem Arbeitsministerium in Berlin. „Aus dem Arbeitsrecht ergibt sich das nicht", sagte ein Sprecher. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kommt zu einer ähnlichen Bewertung. „Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung grundsätzlich nicht verlangen, es sei denn, sie ist gesetzlich für bestimmte Beschäftigtengruppen vorgeschrieben. Dies ist bei der Corona-Schutzimpfung nicht der Fall“, heißt es beim DGB. Die Gewerkschafter sind der Meinung, dass der Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen kann, die nicht geimpft sind oder es nicht vorhaben, solange es keine Impfpflicht gibt.

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Arbeitsrechtler bewerten die aktuelle Lage vielfach genauso. Arbeitgeber könnten ihre Mitarbeiter ohne Bestehen einer gesetzlichen Impfpflicht nicht zu einer Impfung verpflichten, sagte etwa der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Fuhlrott, der Deutschen Handwerkszeitung. Er schloss gleichzeitig aber personenbedingte Kündigungen in den wohl eher seltenen Fällen nicht aus, in denen ein Arbeitgeber impfunwillige Arbeitnehmer in seinem gesamten Unternehmen nicht mehr beschäftigen kann. Die Lage könnte sich komplett ändern, wenn der Gesetzgeber entgegen der bisherigen Äußerungen irgendwann doch eine allgemeine Corona-Impfpflicht einführen würde.

Argument für die Masern-Impfpflicht könnte auch für die Corona-Impfung gelten

Eine Blaupause wäre die Einführung der verpflichtenden Masern-Impfung. Sie gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung - wie etwa Krankenhaus, Kita oder Wohngruppe - arbeiten oder dort betreut werden. Interessant ist die Begründung, die das Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn für die Einführung der viele Jahre heftig umstrittenen Masern-Impfpflicht heranzieht.

Spahns Experten greifen weit zurück und verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 1959. Damals ging es darum, ob das 1874 zur Pocken-Abwehr erlassene Reichsimpfgesetz und der darin angeordnete Impfzwang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Richter antworteten mit einem klaren Ja. Die Impfung greife zwar das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit an, hieß es. Doch gelte hier der Gesetzesvorbehalt, wonach in dieses Grundrecht aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden dürfe. „Der Wesensgehalt des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit wird nicht durch einen Eingriff angetastet, dessen Zielsetzung gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist“, erklärte das Gericht. Dieses Argument könnte auch für eine Corona-Impfung gelten. Auch für eine, die sich wie bei den Masern auf einen bestimmten Personenkreis in der Arbeitswelt bezieht.

2021 wird es keine Corona-Impfpflicht mehr geben

Impf-Skeptiker können insofern beruhigt sein, als dass es beim Thema Masern keinen Zwang zur Impfung gibt. Wer sich nicht impfen lassen will, muss aber die Konsequenzen tragen und notfalls den Job wechseln oder den Gang in die Arbeitslosigkeit antreten. Darüber hinaus wird es aller Voraussicht nach mindestens in diesem Jahr aus den politischen Parteien heraus keinen Vorstoß für eine Corona-Impfpflicht geben. Das Beispiel Masern hat gezeigt, wie hoch die Emotionen kochen können, sobald das Wort Impfpflicht fällt. Sie würden wohl überbrodeln, wenn es um das Virus ginge. Einen solchen Ausbruch jedoch wird kein Politiker, wird keine Politikerin riskieren wollen in einem Jahr, in dem sechs Landtagswahlen und eine Bundestagswahl anstehen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

12.01.2021

Lehrer müssen sich mit Antritt des Referendariats gegen Hepatitis impfen lassen. Wenn sie in Behinderteneinrichtungen tätig sind auch gegen Masern. Dass Pflegekräfte die Coronaimpfung verweigern ist unverantwortlich und zeigt die wirkliche ethische Einstellung zu ihrem Beruf.

12.01.2021

Jedem muss selbst überlassen bleiben ob er sich impfen lassen möchte oder nicht. Man kann es nur jedem anbieten. Dann alle Einschränkungen aufheben. Wer sich dann immer noch impfen lassen will, viel Spaß beim sterben!

11.01.2021

Impfpflicht gut und schön. Aber nicht mit einem vollkommen neuen Impfstoff, der in ein paar Monaten hingeklatscht wurde. Das würde jedes Gericht kippen. Das wäre Körperverletzung..

12.01.2021

Jede Impfung ist juristisch eine Körperverletzung, nur eben eine legale Körperverletzung.