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Kommentar: Der Verbraucher zahlt den Preis für den Mindestlohn

Kommentar

Der Verbraucher zahlt den Preis für den Mindestlohn

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    Acht Euro und fünfzig Cent: Seit dem Jahresbeginn gilt in Deutschland die Mindestlohn-Regelung.
    Acht Euro und fünfzig Cent: Seit dem Jahresbeginn gilt in Deutschland die Mindestlohn-Regelung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

    Die Entwicklung der Öl- und Spritpreise haben es in den vergangenen Wochen verdeckt: Die Einführung des allgemeinen Mindestlohns ist für die deutschen Verbraucher nicht gratis zu haben. Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten der Deutschen laut der offiziellen Statistik allerdings gesunken – die Inflation lag im Januar bei „minus 0,4 Prozent“: Das heißt, das Leben ist – dank der Ersparnis beim Tanken und Heizölkauf aber auch bei Nahrungsmitteln – billiger geworden. Obwohl zugleich Dienstleistungen wie Taxifahren, der Friseurbesuch, Haushaltshilfen oder Wäschereien teurer wurden.

    Die Belastung wird in manchen Branchen an die Verbraucher weitergegeben

    Verfälscht der billigere Spritpreis die Statistik? Nein, überall setzen sich Preise aus vielen Faktoren zusammen – der Lohn ist oft nicht der höchste Anteil. Und vor allem in Branchen mit wenig Wettbewerb wird die Belastung durch den Mindestlohn an die Verbraucher voll weitergegeben, die Entlastung durch Ölpreise dagegen kaum. Wo die Preiserhöhungen den zuvor schlechter bezahlten Mitarbeitern zugutekommen, mag der Preis für die Gerechtigkeit angemessen sein – vor allem in vielen Dienstleistungsberufen. Fragwürdig wird es aber, wenn Verbraucher nur den Preis für mehr Bürokratie zahlen.

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