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Kommentar: Die Polizei braucht klare Grenzen

Kommentar

Die Polizei braucht klare Grenzen

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    Am Freitag haben sich in Nürnberg auf dem Aufseßplatz Bürger zu einer Demonstration gegen das Polizeiaufgabengesetz versammelt.
    Am Freitag haben sich in Nürnberg auf dem Aufseßplatz Bürger zu einer Demonstration gegen das Polizeiaufgabengesetz versammelt. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Verharmlosung hier, Übertreibung da – es ist gar nicht so einfach, in dem hitzigen Streit um das neue Polizeiaufgabengesetz zum Kern der Sache vorzudringen. Das Gesetz ist kompliziert, viele Rechtsbegriffe sind unbestimmt, sogar Juristen haben ihre liebe Not damit. Und schon allein die Eile, mit der die CSU ihr Gesetz durch den Landtag peitschen will, legt den Verdacht nahe, dass es wenige Monate vor der Wahl in Bayern in erster Linie um Partei- und nicht um Sicherheitspolitik geht.

    Was darf Bayerns Polizei durch das neue Polizeiaufgabengesetz? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gesetz finden Sie hier.

    Was passiert, wenn die Eingriffsschwelle für die Polizei niedriger wird?

    Kein Zweifel sollte daran bestehen, dass die Polizei in einer hoch technisierten, digitalen Welt ihre Instrumente anpassen muss. Das kann auch für die Ausweitung polizeilicher Befugnisse gelten, wenn es um Gefahrenabwehr im Bereich von Terrorismus und Schwerstkriminalität geht – aber eben nur dort.

    Nicht hinzunehmen dagegen ist zum Beispiel, dass jemand, der nur verdächtigt wird, eine Straftat zu planen, im Falle einer polizeilichen Aktion weniger Rechte haben soll als ein Tatverdächtiger in einem Strafverfahren. Je niedriger die Eingriffsschwelle für die Polizei wird, umso größer ist die Gefahr, dass jemand zu Unrecht ins Visier der Behörden gerät und dadurch Nachteile erleidet. Und das ist nur eines der Probleme, auf die das neue Polizeigesetz noch keine Antwort hat.

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