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Ablauf, Eid, Mode
14.03.2018

Die wichtigsten Fakten rund um die Kanzlerwahl

Rückblick: Bundeskanzlerin Angela Merkel legte im Dezember 2013 im Bundestag in Berlin beim Parlamentspräsidenten Norbert Lammert (beide CDU) ihren Amtseid ab.
Foto: Hannibal Hanschke, dpa (Archiv)

355 nötige Stimmen, 171 Tage Warten, eine Eidesformel: Das sind die wichtigsten Fakten rund um die Kanzlerwahl.

Noch nie war die Zeitspanne zwischen Bundestags- und Kanzlerwahl so lang. 1983 dauerte sie nur 23 Tage, dieses Mal ganze 171 Tage. Am Mittwoch war es endlich soweit. Angela Merkel wurde zum vierten Mal zur Regierungschefin gewählt.

Die Stunde des Parlaments: Auch wenn die großen Parteien bei der Bundestagswahl quasi auf jedem Wahlplakat mit ihren Kanzlerkandidaten warben - die Bürger wählten CDU-Chefin Angela Merkel oder SPD-Chef Martin Schulz nur indirekt. Sie stimmen bei Bundestagswahlen nämlich "nur" über die Zusammensetzung des Parlaments ab. Es ist laut Grundgesetz Aufgabe der gewählten Abgeordneten, den Kanzler oder die Kanzlerin zu wählen - eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestags. Angela Merkel erhielt am Mittwoch im Bundestag in geheimer Wahl 364 von 688 abgegebenen gültigen Stimmen - nur neun Stimmen mehr als die für die Kanzlermehrheit nötigen 355 Stimmen. Zahlreiche Abgeordnete der Koalitionsfraktionen stimmten offensichtlich nicht für Merkel. Die Fraktionen von Union und SPD verfügen im Bundestag über 399 Sitze. Der Bundestag hat insgesamt 709 Abgeordnete.

Das Verfahren: Der Bundespräsident schlägt dem Parlament einen Kandidaten vor. Rechtlich darf er zwar frei entscheiden, bislang hat er aber meist den Kandidaten der bei der Wahl stärksten Partei vorgeschlagen - in diesem Fall Merkel. Bisher folgte der Bundestag immer dem Vorschlag des Bundespräsidenten. Wenn die Kanzlerwahl beim ersten Mal nicht klappt, folgen weitere Wahldurchgänge. Scheitern alle Versuche, eine Mehrheit zu finden, kann das komplizierte Verfahren in eine Minderheitsregierung oder eine Neuwahl münden. Abgestimmt wird ohne Debatte und geheim. 

Die Kanzlermehrheit: Merkel benötigt bei der Abstimmung die sogenannte Kanzlermehrheit - das heißt, dass nicht nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten, sondern die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages nötig ist. Bisher wählten die Parlamentarier den Kanzler stets im ersten Wahlgang mit der nötigen Mehrheit - wenn auch manchmal sehr knapp: Konrad Adenauer kam 1949 nur auf genau die 202 Stimmen, die er mindestens brauchte. Er blieb trotzdem 14 Jahre Kanzler. Helmut Kohl musste 1994 zittern. Er wurde mit nur einer Stimme mehr als nötig zum Kanzler gewählt. Ein Abgeordneter seiner Unionsfraktion, Roland Richter, hatte in seinem Hotel verschlafen und kam erst in letzter Minute in den Plenarsaal gerannt.

Die Merkel-Mehrheit: Ganz so knapp wurde es für Merkel nicht - aber auch nicht viel besser. Insgesamt sitzen 709 Abgeordnete im Parlament, die Kanzlermehrheit liegt bei 355 Stimmen. Union und SPD haben zusammen 44 Stimmen mehr als nötig wären. Die Union verfügt über 246 Sitze, die SPD über 153. Durch Angela Merkels Wahl mit 364 Stimmen ist sie im Amt bestätigt, im Anschluss hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sie zur Kanzlerin ernannt.

Merkel lag mit der Union nur knapp vor Gerhard Schröder. Nach der Wahl beansprucht dieser die Kanzlerschaft für sich. Am Ende setzt sich Merkel durch.
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Das war Angela Merkels Weg zur mächtigsten Frau der Welt
Foto: Michael Hanschke, dpa

Der Ablauf: Weil das Grundgesetz einen ganz bestimmten Verlauf der Dinge vorschreibt, werden am Mittwoch einige Regierungslimousinen die rund zwei Kilometer zwischen dem Reichstag und dem Schloss Bellevue mehrfach hin und her pendeln. Um 9 Uhr wurde die Kanzlerin im Bundestag gewählt. Um 11 Uhr holte sie sich im Schloss des Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde ab. Dann fuhr sie zurück in den Bundestag, wo sie um 12 Uhr von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble vereidigt wurde. Mit ihren neuen Ministern ging es dann um 12.30 Uhr zurück ins Schloss Bellevue, wo auch die Ressortchefs offiziell ernannt wurden. Bundespräsident Steinmeier hielt dort die erste Rede. Die Ministerriege wurde dann am frühen Nachmittag im Bundestag vereidigt. Nach dem Protokoll kommt das Kabinett um 17 Uhr zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. 

Die Eidesformel: Auch die Vereidigung folgt strikten Regeln. Der Kanzlerin und ihren Ministern bleibt wenig rhetorischer Spielraum. Die Eidesformel lautet nach Artikel 56 des Grundgesetzes: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Allein bei der Gottesformel darf sie abweichen vom Text. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Eid "auch ohne religiöse Beteuerung" geleistet werden kann. SPD-Kanzler Gerhard Schröder etwa verzichtete - im Gegensatz zu Merkel - bei seinen Vereidigungen auf den religiösen Zusatz.

Eine große Mehrheit der insgesamt 15 Bundesminister haben am Mittwoch ihren Amtseid mit dem Zusatz "So wahr mir Gott helfe" abgelegt. Drei von der SPD verzichteten auf die Formel: Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz, Justizministerin Katarina Barley und Umweltministerin Svenja Schulze.

Die Mode: Merkel trug bisher bei ihren drei Vereidigungen immer einen feierlichen schwarzen Anzug. Andere sorgten mir ihrer Kleidung für mehr Aufsehen. 1985 ließ sich Joschka Fischer in weißen Turnschuhen in Hessen als erster grüner Minister vereidigen - nicht nur modisch eine Art Zeitenwende. Bei seiner Vereidigung als Bundesaußenminister 1998 schlüpfte Fischer aber bereits in den maßgeschneiderten Anzug. (dpa)

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