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Vorratsdatenspeicherung: Diskussion um Vorratsdatenspeicherung: Was Daten verraten

Vorratsdatenspeicherung

Diskussion um Vorratsdatenspeicherung: Was Daten verraten

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    Wer hört mit? Wer liest mit? Die Terroranschläge von Paris haben die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder angefacht.
    Wer hört mit? Wer liest mit? Die Terroranschläge von Paris haben die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder angefacht. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Frankreich hat sie, Großbritannien hat sie – und in Belgien wird nach dem Schlag gegen eine islamistische Terrorzelle über ihre Einführung diskutiert: Für viele Praktiker bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Hilfsmittel, um die Netzwerke von Extremisten zu enttarnen. Für ihre Kritiker dagegen ist sie ein Eingriff in elementare Bürgerrechte, dessen Nutzen in keiner Relation zum Aufwand steht. Seit dem Attentat auf das Satireblatt Charlie Hebdo in Paris wird auch in Deutschland wieder über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert – mit ungewissem Ausgang.

    Wenn jedes Telefonat, jede Mail und jede Internetverbindung monatelang gespeichert wird: Wer behält da noch den Durchblick?

    Technisch ist das kein Problem. In Frankreich, zum Beispiel, hatten die Behörden in der vergangenen Woche innerhalb kürzester Zeit herausgefunden, mit wem die Brüder Chérif und Saïd Kouachi vor dem Anschlag besonders engen Kontakt hatten. Im Idealfall erleichtern solche Informationen die Suche nach möglichen Mittätern und helfen unter Umständen sogar, weitere Anschläge zu verhindern. Ganz nebenbei stellte sich bei den Recherchen in Frankreich auch heraus, dass die Islamisten aus Paris offenbar keine Kontakte nach Deutschland hatten.

    Bei uns hat das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Ist ein neuer Anlauf da nicht von vorneherein aussichtslos?

    Nein. Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verbindungsdaten „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind“. Das noch von der letzten Großen Koalition verabschiedete Gesetz enthielt aus ihrer Sicht jedoch schwerwiegende Konstruktionsmängel – von der mangelnden Sicherheit der Daten bis zur Frage, wofür genau sie eigentlich verwendet werden dürfen. Weil Missbrauch möglich sei und die Bürger die Datenverwendung nicht bemerkten, heißt es im Urteil, sei die Vorratsdatenspeicherung in der damaligen Form geeignet gewesen, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.

    Wer ist jetzt eigentlich am Zug? Angela Merkel hat die EU-Kommission aufgefordert, eine europaweit einheitliche Lösung zu finden. Aber gab es das nicht schon einmal?

    Vorratsdatenspeicherung: So wurde gespeichert

    Begriff: Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 das Gesetz.

    Zweck: Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU schrieb vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

    Metadaten: Bei Telefonaten mussten die sogenannten Metadaten gespeichert werden: Rufnummer, Name und Anschrift der Teilnehmer, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Gesprächs. Bei Handys gehörte der Standort zu Gesprächsbeginn dazu. Die Inhalte von Gesprächen oder Mails waren tabu.

    Ja, eine entsprechende Richtlinie der EU hat der Europäische Gerichtshof im April mit ähnlichen Argumenten wie das Verfassungsgericht wieder verworfen. Sie hatte die Mitgliedsländer ursprünglich verpflichtet, Verbindungsdaten mindestens sechs bis maximal 24 Monate zu speichern. Den einzelnen Staaten bleibt es aber unbenommen, eigene Gesetze zu erlassen. Wenn die Koalition die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen will, muss sie also nicht auf Brüssel warten.

    Wie könnte eine verfassungsfeste Lösung in Deutschland denn aussehen?

    Auf alle Fälle müssen die Daten vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt sein – sei es bei den jeweiligen Unternehmen, sei es bei einer speziellen Behörde. Denkbar wäre auch, dass nicht mehr jeder Amtsrichter, sondern nur bestimmte Kammern oder ein spezielles Gremium die Freigabe der Daten zu Ermittlungszwecken anordnen – und auch das nur bei schweren Straftaten, bei einem terroristischen Hintergrund oder bei Organisierter Kriminalität. Das sei kein leichtes Unterfangen, räumt der frühere Innenminister Otto Schily ein. „Aber die Mühe muss man sich machen.“

    Justizminister Heiko Maas lehnt die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Hat er am Ende recht, wenn er von einer „Totalüberwachung ohne jeden Anlass“ spricht, die das Land nicht sicherer mache?

    So kategorisch wie Maas argumentieren Grüne und Linke, aber nicht viele seiner Parteifreunde in der SPD. Einige Landesminister sind eher auf Kanzlerinnenlinie. Er wolle keinen Überwachungsstaat, sagt beispielsweise der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz, aber man brauche „Waffengleichheit“, um Attentätern begegnen zu können. „Freiheit setzt Sicherheit voraus“, sagt auch Otto Schily. „Am unsichersten lebt der, der vom Verbrechen bedroht ist.“ Die Kritiker der Datenspeicherung argumentieren dagegen, mit einem solchen Gesetz stelle der Staat alle Bürger unter Generalverdacht und vermittle ihnen das Gefühl einer Sicherheit, die es in Wirklichkeit gar nicht gebe. „Wir brauchen jetzt keinen Wettlauf um neue Gesetze“, hat Maas nach den Anschlägen von Paris gewarnt. „Freiheit und Rechtsstaatlichkeit werden wir uns von Terroristen nicht nehmen lassen.“

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